viernes, 9 de junio de 2023

Erstmalig alle gesellschaftlichen Gruppen in Kommission vertreten

 

Minister Özdemir beruft 19 sachverständige und sachkundige Personen in die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat 19 sachverständige und sachkundige Personen in die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) berufen. Erstmalig seit der Erweiterung der ZKBS im Jahr 2008 ist es nun gelungen, alle vorgesehenen gesellschaftlichen Gruppen durch entsprechende Sachkundige in der Kommission zu repräsentieren – darunter auch zwei sachkundige Personen für den Bereich Naturschutz. Die Berufungen erfolgen durch die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern. Die nächste Sitzung der ZKBS in der neuen Zusammensetzung findet am 4. Juli statt.

Die ZKBS hat seit über 30 Jahren den Auftrag, mögliche Risiken von gentechnisch veränderten Organismen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes zu prüfen. Sie berät die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik, auch in laufenden Verwaltungsverfahren. Den Vorsitz des ehrenamtlichen Gremiums hat weiterhin Prof. Dr. Dr. med. vet. Thomas W. Vahlenkamp, Direktor des Instituts für Virologie der Universität Leipzig. Die Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen, Wiederberufung ist zulässig.

Aus dem Gentechnikgesetz und der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit ergibt sich folgende Zusammensetzung:

  • Zwölf Sachverständige für die Bereiche Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik;
  • acht sachkundige Personen aus den Bereichen der Gewerkschaften, des Arbeitsschutzes, der Wirtschaft, der Landwirtschaft, des Umweltschutzes, des Naturschutzes, des Verbraucherschutzes und der forschungsfördernden Organisationen;
  • für jedes Mitglied eine Stellvertretung;
  • bei Bedarf bis zu zwei Sachverständige als zusätzliche stellvertretende Mitglieder.

Das Gentechnikgesetz unterscheidet zwischen Sachverständigen, die über besondere und möglichst auch internationale Erfahrung in ihren Bereichen verfügen müssen und sachkundigen Personen, die gesellschaftliche Bereiche vertreten. Die Sachverständigen werden vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen. Für die Berufung der sachkundigen Personen sind Vorschläge aus den gesellschaftlichen Bereichen einzuholen.

Hintergrund

Die Aufgaben der ZKBS regelt das Gentechnikgesetz. Schwerpunkte sind gegenwärtig die Risikobewertung von Mikroorganismen, die bei gentechnischen Arbeiten als Spender- oder Empfängerorganismen verwendet werden, die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten sowie die Risikobewertung sicherheitstechnischer Maßnahmen und gentechnischer Anlagen.

Auch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder für das Inverkehrbringen von GVO, die nicht als Lebens- oder Futtermittel dienen, gibt die ZKBS eine Stellungnahme zur Risikobewertung ab. Auf Basis der Risikobewertungen werden Empfehlungen zur Einhaltung von sicherheitstechnischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen ausgesprochen, um die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die Umwelt vor Schäden durch gentechnisch veränderten Organismen zu schützen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betreibt die ZKBS darüber hinaus ein fortlaufendes Monitoring der Entwicklungen im Bereich der Synthetischen Biologie.

Neben der Prüfung und Bewertung von sicherheitsrelevanten Fragen zur Gentechnik im Auftrag der Länder und der Bundesregierung veröffentlicht die ZKBS allgemeine Stellungnahmen zu häufig durchgeführten gentechnischen Arbeiten im Bundesanzeiger und berichtet der Öffentlichkeit jährlich in Form von Tätigkeitsberichten. Weitere Informationen finden Sie hier.

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