Die Beihilfe wird auf der Grundlage von pauschalierten Sätzen geleistet. Diese orientierten sich an den als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegenen Betriebskosten der Fischereiunternehmen. Für die Berechnung der Pauschalsätze 2023 werden verschiedene Kostenfaktoren berücksichtigt, zudem wird die Motorenleistung der Fahrzeuge in die Berechnung einbezogen, um eine differenzierte Berücksichtigung der Belastungen zu gewährleisten. Für 2022 und 2023 fischereilich aktive Fahrzeuge kann auf Antrag eine Krisenpauschale von mindestens 250 Euro und höchstens 75.000 Euro pro Fahrzeug geleistet werden. Insgesamt kann ein Unternehmen maximal 300.000 Euro an Krisenunterstützung seit Beginn des Angriffskrieges beantragen, d. h. im Zeitraum vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2023.
Die Betriebskosten der Fischereiunternehmen sind deutlich höher als vor Beginn des Krieges. Die Preise für Energie sind zuletzt gesunken, das Niveau liegt allerdings immer noch höher als vor Kriegsausbruch. Gleichzeitig haben sich andere Kostenfaktoren wie Material und Instandhaltung erheblich verteuert.
Im Haushalt des BMEL stehen für diese Krisenhilfe 2023 wie 2022 bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. Die Maßnahme wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind hier auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abrufbar.
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