viernes, 30 de diciembre de 2022

Insektenfreundliche Landwirtschaft: Grünes Licht für Erschwernisausgleich


Eine zukunftsfeste Landwirtschaft schützt die Ressourcen, auf die sie selbst angewiesen ist. Dazu gehört die Artenvielfalt. Um unter anderem für Insekten wertvolle Lebensräume zu erhalten, verbietet es die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, bestimmte Pestizide in Schutzgebieten einzusetzen.

Um Einkommensverluste für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auszugleichen, wurde mit den Ländern die GAK-Maßnahme "Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH - und der Vogelschutzrichtlinie" abgestimmt und bei der Europäische Kommission zur Notifizierung eingereicht. Die EU-Kommission hat diese Förderung jetzt beihilferechtlich genehmigt. Die Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren. Damit wird es den Betrieben ermöglichst, stärker auf Umwelt-, Tier- und Ressourcenschutz zu setzen.

Die Förderung setzt voraus, dass die bewirtschafteten Flächen in Natura-2000-Gebieten liegen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 382 Euro pro Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1.527 Euro pro Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Die Maßnahme ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutzes und wird seitens des Bundes über einen GAK-Sonderrahmenplan mit zusätzlichen Mitteln unterstützt.

Die konkrete Ausgestaltung und Mitfinanzierung der Maßnahme liegt in der Zuständigkeit der Länder.

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