viernes, 30 de diciembre de 2022

BMEL legt Eckpunkte des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung vor


Grundlagen zur finanziellen Förderung von Landwirtinnen und Landwirte stehen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht einen weiteren Schritt, um die Voraussetzungen für den erforderlichen Umbau der Tierhaltung und damit eine verlässliche Perspektive für Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen.

Nachdem die Voraussetzungen für ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung im Bundeshaushalt geschaffen wurden, legt das BMEL nun die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Programms vor. Es umfasst eine Milliarde Euro als Anschubfinanzierung. Das Bundesprogramm soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern. Darüber hinaus sollen auch die laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen, gefördert werden. Neben der Erfüllung von haltungsbezogenen Kriterien werden hier insbesondere auch Tierwohlindikatoren wie beispielsweise ein intakter Ringelschwanz berücksichtigt.

Dadurch, dass wir eine Unterstützung bei den laufenden Mehrkosten vorsehen, orientieren wir uns in einem zentralen Punkt an den Vorschlägen der Borchert-Kommission. Wir streben Regelungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an, um Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben.

Aufgrund der akuten Herausforderungen in der Schweinehaltung soll in diesem Bereich begonnen und auch die tiergerechte Sauenhaltung unterstützt werden.

Eckpunkte der Förderung

  • Gefördert werden soll die Einhaltung von Tierhaltungsstandards, die deutlich über den zwingenden gesetzlichen Vorgaben liegen.
  • Das ist geboten und setzt die Einigung des Koalitionsvertrages um.
  • Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden – konkret für Sauen, Absatzferkel und Mastschweine.
  • Dazu soll eine Förderung in zwei Bereichen angeboten werden:
  • Förderung tier- und umweltgerechter Stallneubauten und Stallumbauten,

    • zukunftsfeste Ställe, die Platz bieten und einen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland.
    • Es ist ein Fördersatz von 50 Prozent vorgesehen, der auf die tatsächlichen Gesamtbaukosten angewendet werden soll.
  • Förderung für laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Haltung von Schweinen verursacht werden.

    • Diese Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden.
    • Es ist vorgesehen, auf diesen Pauschalbetrag einen Fördersatz von 65 Prozent anzuwenden.
    • Die Überwachung der Einhaltung der Standards setzen wir bürokratiearm und mit schlanken staatlichen Verwaltungsstrukturen um. Wir wollen dabei auf bereits bestehende Initiativen und Strukturen aufbauen: Es sollen Organisationen und Kontrollstrukturen anerkannt werden können, wenn sie die Einhaltung der geforderten Kriterien durch ihre Mitglieder bzw. Teilnehmer sicherstellen.
      Dieses System soll durch eine Kontrolle der Kontrolle abgerundet werden.
    • Wir streben Regelungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an.
  • In die Förderung sollen grundsätzlich nur die Betriebe einbezogen werden, die über eine Flächenausstattung verfügen, die dem Tierbestand entspricht (max. 2,0 GV/ha). Bei der Berechnung der Viehbesatzdichte können Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden. Auch diese Bedingung der Förderung ist eine unmittelbare Umsetzung des Koalitionsvertrages, hier wurde festgelegt, dass die Entwicklung der Tierbestände sich an der Fläche orientieren soll.
  • Das Bundesprogramm soll durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet werden.

Die tierhaltenden Betriebe brauchen eine Förderung aus einem Guss: Die Förderelemente müssen inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt, auf ihre Zulässigkeit geprüft und aus einer Hand angeboten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Förderelemente tatsächlich in allen Ländern angeboten werden.

Zum weiteren Zeitplan:

  • Die Eckpunkte gehen jetzt den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zu.
  • Parallel zu diesem Prozess bereitet das BMEL die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden.
  • Im Anschluss ist die Notifizierung bei der Europäischen Kommission vorzunehmen.
  • Voraussichtlich im Herbst 2023 soll das Bundesprogramm veröffentlicht werden.

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