Öffentliches Anhörungsverfahren der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission startet
Der Fachausschuss Getränke, das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), hat die so genannten Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitet. Dem Gremium gehören Vertreter der Verbraucherschaft, der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung der Länder sowie der Lebensmittelwirtschaft an
Zu den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke zählen auch die Leitsätze für Limonaden. Hier soll der bisher geltende Mindestzuckergehalt von Limonaden gestrichen
werden. Stattdessen beschreibt der Leitsatzentwurf nur einen üblichen
Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr bei
Limonaden.
Dazu erklärt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner:
"Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und
auch Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren. Mit unserer
Nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie sind wir hierbei auf
einem guten Weg: In zahlreichen Produkten wird der Gehalt von Salz,
Zucker und Fett bereits kontinuierlich verringert – das zeigen die
Ergebnisse einer ersten unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung.
Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der neue Leitsatzentwurf Raum für
Innovationen lässt. Das ist eine wichtige und notwendige Öffnung zur
Marktentwicklung im Sinne unserer Reduktionsstrategie."
Heute startet das öffentliches Anhörungsverfahren zum Leitsatzentwurf für Erfrischungsgetränke. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Anschließend berät der Fachausschuss darüber und bereitet eine Beschlussfassung vor.
Hintergrund:
Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke werden von der unabhängigen
Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) erarbeitet, die sich aus
Vertretern der Lebensmittelüberwachung der Länder, der Wissenschaft, der
Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft zusammensetzt. Aufgabe
dieses Gremiums ist, die allgemeine Verkehrsauffassung von
Lebensmitteln zu beschreiben. Hierin agiert es von Weisungen unabhängig.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist
selbst kein Mitglied der DLMBK und hat daher auch kein Stimmrecht.
Die allgemeine Verkehrsauffassung setzt sich zusammen aus dem redlichen
Herstellungs- und Handelsbrauch und der berechtigten
Verbrauchererwartung. Es geht in der Regel also darum, die
Beschaffenheit bereits am Markt befindlicher Lebensmittel zu beschreiben
und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Die Leitsätze sind dabei
keine Rechtsvorschriften, von ihnen kann bei entsprechender
Kenntlichmachung grundsätzlich abgewichen werden. Die
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder prüfen die Einhaltung der
lebensmittelrechtlichen Vorschriften, darunter die Verwendung einer
korrekten Bezeichnung des Lebensmittels. Sofern keine rechtlich
vorgeschriebene Bezeichnung des Lebensmittels vorliegt, können die
verkehrsüblichen Bezeichnungen, wie sie im Lebensmittelbuch beschrieben
sind, verwendet werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden bewerten
jeden Einzelfall unter Würdigung der Gesamtschau des Lebensmittels.
Über ihre Arbeitsweise und Funktion sowie die einzelnen Leitsätze der Fachausschüsse informiert die DLMBK zudem auf Ihrer Internetpräsenz.
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