viernes, 2 de julio de 2021

Modernisierung der Fischereikontrolle

 


EU-Fischereiminister beschließen Allgemeine Ausrichtung des Rates – Klöckner: Es ist im Interesse der Fischer, wenn neue Regeln durchgesetzt und Bestände nachhaltig bewirtschaftet werden

Die EU-Agrar- und Fischereiminister haben sich beim Agrarrat heute in Luxemburg auf eine sogenannte Allgemeine Ausrichtung des Europäischen Rates zur Fischereikontrollverordnung geeinigt. Mit den neuen Regelungen soll das so genannte Anlandegebot besser überwacht und durchgesetzt werden. Das Gebot verpflichtet Fischer zum einen, jeden Fang zu melden und an Land mitzubringen. Unerwünschte Fänge (so genannter Beifang) dürfen nicht wieder über Bord geworfen werden. Zum anderen enthält die Verordnung eine strengere Überwachung der Küstenfischerei.

Julia Klöckner: „Mit dem Beschluss wird die Fischereikontrolle wirksamer gemacht. Zukünftig setzen wir auf elektronische Fernüberwachung von Fangschiffen und App-basierte Lösungen – das ist ein entscheidender Schritt für eine bessere Kontrolle der Fischerei. Gleichzeitig war es uns wichtig, dass die neuen Regelungen die Grundrechte der Fischer wahren. Es ist vor allem in ihrem Interesse, dass die neuen Regeln durchgesetzt und die Bestände ordentlich und nachhaltig bewirtschaftet werden. Wir haben uns in den Verhandlungen daher intensiv gegen Aufweichungen gestellt.“

Die wesentlichen Punkte sind

  • Überwachung des Anlandegebotes mittels eines REM-Systems („remote electronic monitoring“ – einer Kombination aus Kameras, Sensoren und Systemen zur Positionsbestimmung) bei Schiffen über 24 Metern Länge
  • Elektronisches Logbuch für alle Fahrzeuge, mitunter auch durch App-gestützte Lösungen
  • Position von Fahrzeugen muss mittels eines elektronischen Ortungssystems (VMS – „vessel monitoring system“), bei kleineren Schiffen grundsätzlich durch eine App-gestützte Lösung, bestimmbar sein
  • Überwachung bestimmter Freizeitfischereien mittels Registrierung der Fischer und Meldung der Fänge
  • Fortschritte bei der Harmonisierung des Sanktionssystems durch Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Feststellung von schweren Verstößen
  • Einführung der Rückverfolgbarkeit, auch von frischen, importierten Fischerei- und Aquakulturprodukten

Zur Situation in Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit insgesamt 48 Fahrzeuge über 24 Meter Länge. Diese haben einen Quotenanteil von knapp 90 Prozent an der deutschen Gesamtfangmenge. Die neue Verordnung stellt also sicher, dass eine deutliche Mehrheit der Fänge zukünftig mittels eines REM-Systems überwacht und kontrolliert werden kann.

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