viernes, 2 de julio de 2021

EU-Agrarrat beschließt Systemwechsel in der Gemeinsamen Agrarpolitik

 


Bundesministerin Julia Klöckner hatte in der deutschen Ratspräsidentschaft dafür das Fundament gelegt – Agrarrat bestätigt das Trilog-Ergebnis unter portugiesischer Präsidentschaft

Die Agrarministerinnen und Agrarminister der EU haben bei ihrer Ratssitzung heute in Luxemburg das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik bestätigt. Dazu betont Bundesministerin Julia Klöckner:

"Es ist gut und wichtig, dass sich die Trilog-Partner nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt haben. Dieses Gesamtpaket unterstützen wir. Es werden nun Leitlinien umgesetzt, für die wir in unserer deutschen Ratspräsidentschaft das Fundament gelegt haben. Es wird einen Systemwechsel in der GAP geben, der ein Mehr an Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlichen Perspektiven für die Landwirte und die ländlichen Räume verbindet.

Kernstück sind die EU-weit verpflichtenden Öko-Regelungen. Das hatten wir durchgesetzt; der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte ein solches verpflichtendes Mindestbudget nicht vorgesehen. 25 Prozent der Direktzahlungen müssen dafür reserviert werden. Die Landwirte verbinden hiermit zurecht die Erwartung, dass sie zukünftig auch mit Umwelt- und Klimaleistungen Einkommen erzielen können. Mit den Beschlüssen werden zudem kleinere und mittlere Betriebe zukünftig stärker gefördert, auch die Unterstützung für Junglandwirte wird angehoben. Das waren wesentliche Punkte, für die wir uns eingesetzt hatten. So sind wir auch mit unserer nationalen Gesetzgebung vorangegangen. Das hat wichtige Impulse für die europäischen Verhandlungen gesetzt.

Klar ist aber auch: An der einen oder anderen Stelle hätten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht. Die Erhöhung des Anteils nichtproduktiver Flächen auf vier Prozent etwa wird viele Landwirte vor Herausforderungen stellen. Auch die Regelungen zu den Gewässerrandstreifen müssen wir in Einklang mit bestehenden Auflagen bringen. Die Förderung gemäß der Wasserrahmenrichtlinie sollte auch mit den neuen Regelungen weiter vereinbar sein.

Wichtig ist mir zudem: Wenn wir Anforderungen und Standards für unsere europäischen Landwirte erhöhen, dann darf das nicht zu Wettbewerbsnachteilen für sie oder zu Produktionsverlagerungen in Drittländer führen. Deshalb müssen wir im Agrarhandel zukünftig mehr darauf achten, unter welchen unterschiedlichen Bedingungen produziert wird. Denn klar ist: Unsere Landwirte müssen wettbewerbsfähig bleiben. Ihre Hauptaufgabe ist und bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln – darauf sind wir alle angewiesen. Regionale Produkte setzen den Landwirt um die Ecke voraus, der von seiner Arbeit leben kann."

Zum weiteren Prozess:

Die konkreten Rechtstexte werden nach der heutigen Ratsbefassung in technischen Trilogen und im Sonderausschuss Landwirtschaft noch abgestimmt. Erst nach Annahme der Rechtstexte durch das EP-Plenum (einfache Mehrheit) wird anschließend der Rat formell die Rechtstexte beschließen (qualifizierte Mehrheit).

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