viernes, 5 de marzo de 2021

Stärkere Förderung kleinerer Betriebe – Honorierung von Umweltleistungen – bessere Unterstützung von Junglandwirten



Bundesministerin Julia Klöckner legt Entwurf für nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas vor

Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) steht vor einem Systemwechsel. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erreicht, dass zum einen Einkommen in der Landwirtschaft weiterhin stabilisiert werden, die wegen des großen internationalen Wettbewerbs, steigender Anforderungen und Klimaunsicherheiten unter Druck geraten. Zum anderen werden mehr Umwelt-und Klimaschutzleistungen vergütet. Einkommens- sowie Ernährungssicherung werden so mit mehr Umwelt- und Klimaschutz zusammengebracht. Es brauche eine leistungsfähige, wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft, betont die Bundesministerin. Dass die Einkommensstützung aus der Ersten Säule den Landwirten Planungssicherheit biete und dass ökologische Leistungen im Sinne des Gemeinwohls honoriert würden, sei daher wesentlich.

Zukünftig soll jeder Euro Fördergeld aus Brüssel an Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaauflagen geknüpft sein. Das bedeutet: Der Besitz von Fläche allein berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen. Entscheidend ist, wie die Fläche bewirtschaftet wird. Ein wichtiger Durchbruch zudem: Die Bundesministerin hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass erstmals EU-weit mindestens 20 Prozent der Mittel aus der Ersten Säule für noch weitergehende Umweltmaßnahmen – die sogenannten Öko-Regelungen – verwendet werden müssen. Das sei im EU-Binnenmarkt ein großer Beitrag für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, so die Ministerin.

Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es, rechtzeitig zur Umsetzung dieser Ziele einen nationalen Strategieplan – parallel zu den laufenden Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission – zu erarbeiten und der Kommission zur Prüfung vorzulegen. Die Bundesministerin hat sechs konkrete, sachgerechte und wirksame Öko-Regelungen definiert, die deutschlandweit angewendet werden sollen und weitere Eck-punkte zur nationalen Umsetzung der GAP vorgelegt. Die Agrarstrukturen in Deutsch-land seien regional sehr unterschiedlich, macht Klöckner dabei deutlich.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Allen ist klar, dass es zu Veränderungen kommen muss: Wir haben uns auf europäischer Ebene gemeinsam dazu entschieden, kleinere Betriebe, junge Landwirte sowie mehr Umweltleistungen zu fördern. Das führt zwangs-läufig zu Verschiebungen, die ich mit Augenmaß und nicht in Schwarz-Weiß-Manier vor-nehme. Der europäisch beschlossene Systemwechsel findet sich in unserem nationalen Vorschlag wieder. Es geht darum, dass Landwirtschaft noch stärker zu mehr Umwelt-, Klima- und Artenschutz und damit zum Erhalt der eigenen Wirtschaftsgrundlage beiträgt. Gleichzeitig berücksichtigen wir mit unseren Eckpunkten, dass die landwirtschaftliche Struktur in Deutschland vielfältig ist. Wir wollen Deutschland auch in seinen unterschiedlichen Strukturen in den ländlichen Räumen zusammenhalten. Ein Ausspielen Ost gegen Süd, Süd gegen Nord, West gegen Ost gibt es mit mir nicht. Bei allem müssen wir auch immer an die Menschen und ihre Familien denken, die in der Landwirtschaft arbeiten und sich der wichtigen Aufgabe verschrieben haben, unsere Ernährung zu sichern. Auf sie kommen zurzeit viele Veränderungen zu. Wir begleiten und unterstützen die Landwirtschaft zielgerichtet dabei. Darüber hinaus werden wir die Bereitschaft junger Menschen fördern, sich für eine Zukunft in der heimischen, regionalen Landwirtschaft zu entscheiden."

Eckdaten für den nationalen Strategieplan Deutschlands zur Umsetzung der neuen GAP ab 2023:

I. Mehr Klima- und Umweltschutz

Öko-Regelungen

20 Prozent der Direktzahlungen sollen künftig an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft sein. Um Geld aus diesen 20 Prozent zu erhalten, müssen so genannte Öko-Regelungen umgesetzt werden, die über die allgemeinen Auflagen an Umwelt- und Klimaschutz hinausgehen. Für Deutschland entsprechen diese 20 Prozent insgesamt 900 Millionen Euro jährlich, mit denen die Biodiversität gestärkt und die natürlichen Ressourcen geschont werden.

Maßnahmen, die bundesweit angeboten werden sollen:

  1. Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente, auf denen weder Ackerbau noch Tierhaltung betrieben werden, über die in der Konditionalität vorgeschriebenen drei Prozent hinaus.
  2. Aufwertung dieser nichtproduktiven Flächen durch die Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, um die Biodiversität zu erhöhen.
  3. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen – heimische Eiweißpflanzen, die als Eiweißquelle für Tierfutter verwendet werden können. Importe aus Drittstaaten, etwa von Soja, können so reduziert werden.
  4. Extensivierung von Dauergrünland: Grasflächen werden zum Beispiel seltener gemäht oder gedüngt und von weniger Tieren genutzt. Das kommt der Biodiversität zugute.
  5. Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe, um ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten und das Tierwohl zu erhöhen.
  6. Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland: Hierbei wird Landwirtschaft unter Einbeziehung von Bäumen und Sträuchern betrieben. Agroforstsysteme sind artenreich, stabilisieren den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.

Umschichtung

Die Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2.Säule der GAP soll von sechs auf acht Prozent erhöht werden. Das ist ein Plus von knapp 100 Millionen Euro jährlich. Damit stehen den Bundesländern in der 2. Säule aus der Umschichtung insgesamt knapp 400 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung für

  • die Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen,
  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
  • die Stärkung der ländlichen Räume.

Denn: Die Agrarstrukturen und Bewirtschaftungsformen in den Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Zusätzlich zu den in ganz Deutschland angebotenen Öko-Regelungen sind deshalb passgenaue Maßnahmen in den Ländern nötig, um die größtmögliche Wirkung zu entfalten. Die Landwirtinnen und Landwirte können über die dadurch erweiterten Programme der Länder diese Mittel nutzen.

Erweiterte Konditionalität:

Alle Direktzahlungen der ersten Säule sollen zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft werden. Es gibt keine Leistung mehr ohne Gegenleistung. Auflagen sind unter anderem:

  • Mindestens drei Prozent der Ackerflächen sind von Landwirten als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorzuhalten.
  • Keine Umwandlung von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten.

II. Stärkere Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Erhöhung der Umverteilungsprämie

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will kleinere und mittlere Betriebe in Deutschland noch besser unterstützen, indem die ersten Hektare künftig stärker gefördert werden. Das bedeutet, dass größere Betriebe hier mit Einschränkungen bei den Direktzahlungen rechnen müssen, die in die Umverteilung zugunsten der kleineren und mittleren Betriebe fließen:

  • Statt wie bisher sieben Prozent sollen künftig daher zehn Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen für die Umverteilungsprämie verwendet werden.
  • Das ist ein Plus von 122 Millionen Euro auf dann 452 Millionen Euro jährlich.
  • Gewährt wird diese Summe in zwei Stufen:

    • In Stufe 1 (bis 40 Hektar) soll es einen Zuschlag von rund 62 Euro pro Hektar geben,
    • in Stufe 2 (41 bis 60 Hektar) werden rund 37 Euro zusätzlich gezahlt.
  • Betriebe mit mehr als 300 Hektar erhalten künftig keine Umverteilungsprämie für ihre ersten Hektare.

Degression

  • Größeren Betrieben, die mehr als 60.000 Euro Basisprämie erhalten, wird der darüberhinausgehende Betrag um fünf Prozent gekürzt (Degression).
  • Bei einer Basisprämie von mehr als 100.000 Euro steigt die Kürzung auf zehn Prozent.

Die gekürzten Beträge aus der Degression gehen den Bundesländern nicht verloren – sie werden in die 2. Säule umgeschichtet. Dort können die Landwirtinnen und Landwirte sie über weitere Programme der Länder zur Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl nutzen.

III. Bessere Förderung von Junglandwirten

Erweiterung der Fördermöglichkeiten

Ziel ist es, Junglandwirte noch stärker zu unterstützen. Denn ohne Nachwuchs hat die Landwirtschaft keine Zukunft. Deshalb will Bundesministerin Klöckner junge Landwirtinnen und Landwirte bis 40 Jahre mit einer erweiterten Förderung von zwei Prozent der Direktzahlungsmittel – 98 Millionen Euro – zur Niederlassung ermutigen.

  • Künftig wird Junglandwirten eine zusätzliche Prämie für bis zu 120 Hektar (bisher 90 Hektar) gewährt.
  • Ergänzend können die Bundesländer auch zukünftig Investitionen von Jungland-wirten mit höheren Zuschüssen in der 2. Säule fördern sowie pauschal unterstützen.

Zeithorizont

Deutschland muss seinen Strategieplan zur Umsetzung der GAP bis zum 1. Januar 2022 der Europäischen Kommission übermitteln. Daher muss das Gesetzespaket, das Bestandteil des Strategieplans wird, bis Ende Juni 2021 verabschiedet werden. Ergebnisse der weiteren Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission werden im Verfahren berücksichtigt. Die Europäische Kommission prüft und genehmigt diesen Strategieplan im Laufe des Jahres 2022. Ab 1. Januar 2023 starten wir dann mit der neuen Agrarpolitik.

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