BMEL und BMU einigen sich in der Frage zur Bleimunition
Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das
Bundesumweltministerium (BMU)
haben sich im zur Debatte stehenden pauschalen Verbot von bleihaltiger
Schrotmunition in und über Feuchtgebieten geeinigt. Die Übergangsfrist
soll nun drei Jahre betragen. Diese Zeit gilt es nun zur Entwicklung
alternativer Schrotmunition im Sinne der Vermeidung von Tierleid zu
nutzen.
Dazu erklärt die
Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch:
„Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist es,
den Bleieintrag in die Umwelt zu verhindern. Umweltauswirkungen von Blei
sollen minimiert werden. Das derzeit aber zur Debatte stehende
pauschale Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über
Feuchtgebieten wirft aktuell gravierende Fragen, wie zum Beispiel eine
Tierschutzproblematik, auf. Es kann nicht akzeptiert werden, wenn ein
Tier länger leidet, weil die Tötungswirkung der Munition nicht
unmittelbar zum Tod führt und stattdessen das Tier qualvoll verendet.
Solchen Bedenken muss nachgegangen werden. Ziel muss es sein, den
Ausstieg aus dem Material Blei mit dem Anliegen des Tierschutzes bei der
Bejagung von Wild zu verbinden.“
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