Entwurf von Bundesministerin Klöckner sieht
Verbesserungen für Monitoring und Bewertung der Entwicklung der
Antibiotikaanwendung im Bereich der Tiermast vor
Die Bundesregierung hat heute den von der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner,
vorgelegten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Die 17. AMG-Novelle greift
Erkenntnisse aus der Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der
16. AMG-Novelle auf.
Mit der 17. AMG-Novelle wollen wir eine zeitnahe Anpassung einiger technisch-administrativer Regelungen der 16. AMG-Novelle vornehmen.
Ziel ist es, Modalitäten und Abläufe des Antibiotikaminimierungskonzepts zu präzisieren, um die Datengrundlage zu verbessern, Tierhalter administrativ zu entlasten, die Berechnungsmodalitäten zur Therapiehäufigkeit bei Arzneimitteln mit mehreren Wirkstoffen anzupassen und die erfolgreiche Datenauswertung zur Evaluierung fortzuführen.
Vorgesehen ist u.a.:
- Nullmeldungen werden Pflicht. D.h. es gibt eine Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter an die zuständige Behörde auch dann, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Damit verschärfen wir das Monitoring.
- Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Versicherung der Tierhalter über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung.
Zum Thema Reserveantibiotika hat Bundesministerin Julia Klöckner wiederholt betont: "Jede Anwendung von Antibiotika kann die Entwicklung von Resistenzen nach sich ziehen. Den Einsatz bei Mensch und Tier müssen wir daher auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Strengste Anforderungen sind bei den so genannten Reserveantibiotika nötig. Sie sind Arzneimittel der letzten Wahl und werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt."
Unser Ziel ist die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwendige Minimum und insbesondere die Verminderung der Anwendung von Reserveantibiotika. Bei Masthühnern und Mastputen lag der Anteil an Reserveantibiotika bei rund 40 Prozent der jeweiligen Verbrauchsmenge. Der Einsatz von Antibiotika und Reserveantibiotika bei Mastgeflügel ist im untersuchten Zeitraum kaum zurückgegangen. Klar ist: Der hohe Anteil insbesondere von Reserveantibiotika an den Verbrauchsmengen ist nicht akzeptabel.
Ein wichtiger Beitrag dazu ist die künftige EU-Liste der Reserveantibiotika, für die sich unser Ministerium eingesetzt hat: Bis zum Jahr 2022 wird die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika erstellen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen.
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