viernes, 5 de marzo de 2021

African Swine Fever (ASF): Information on cases in Germany in wild boar

Federal Minister Julia Klöckner provided details of the first case on Thursday, 10 September, after the Friedrich Loeffler Institute, which is located on the island of Riems and is the national reference laboratory, had tested a corresponding sample with a positive result. The sample had been tested the previous day by the Berlin-Brandenburg State Laboratory.

The minister stressed that

  • the animal disease was harmless to humans.
  • consumption of potentially contaminated meat also posed no risk to human health.
  • ASF was, however, always fatal for pigs.

What are the next steps?

Klöckner said that the stipulations in the national Swine Fever Ordinance now appled. The competent authority in Brandenburg is now required to take all necessary measures to

  1. gain an overview of the disease situation on the ground and
  2. prevent the further spread of the disease.

The Federal Ministry of Food and Agriculture …

  • has activated the central crisis task force for animal diseases
  • is in close contact with the European Commission and
  • is in discussion with significant trading partners outside the EU in order, as far as possible, to maintain exports from ASF-free areas.

Extensive preventative and awareness-raising measures by the BMEL

Besides carrying out extensive preventative and awareness-raising measures, the BMEL has also taken pre-emptive action to prepare for this emergency. The BMEL has amended the German Animal Health Act and the Federal Hunting Act to ensure that the competent authorities are in a position to issue the following orders in the event of an outbreak:

  • restriction of passenger and vehicular traffic within specific areas.
  • cordoning off of a specific area.
  • hunting restrictions or bans.
  • restrictions or bans on the use of agricultural land in order to prevent wild boar from migrating.
  • establishment of shooting lanes and intensified search for dead game to minimise infection risks for healthy wild boars.
  • possibility to commission third parties (e.g. professional huntsmen or forestry administration staff), where necessary, to undertake intensified hunting.

Background information

African Swine Fever (ASF) has appeared in many different EU countries since 2014. This animal disease, which is of great relevance for pigs and wild boar, is spreading rapidly across Europe - from countries bordering the EU to the east.

ASF is most prevalent in countries in Sub-Saharan Africa. It is supposed that ASF was introduced into Georgia from Africa. In June 2007, the first ASF outbreaks were reported in Georgia. It is supposed that these outbreaks were caused by the illegal disposal of food waste containing the ASF pathogen. Subsequently, ASF spread through Georgia, and from there it continued its path westwards.

The introduction of the ASF virus into Sardinia in 1978 has led to recurrent outbreaks in domestic and wild boar in Sardinia ever since. It has, however, been possible so far to prevent the disease from spreading beyond the island.

Since ASF was first detected in wild boar in the Czech Republic in June 2017, it has been possible to contain the ASF outbreak in the Czech Republic by taking strong measures, leading to the Czech Republic declaring in October 2018, in accordance with the requirements of the World Organisation for Animal Health (OIE), that the outbreak of ASF had been eradicated. Since February 2019, the Czech Republic has been considered free of ASF in accordance with EU rules as well.

On 13 September 2018, ASF was detected in dead wild boar n the Belgian province of Luxembourg - in the tri-border area of France, Luxembourg and Belgium, about 60 kilometres from the German border. Restricted zones were established and other measures taken, for instance the construction of wildlife fences to isolate the outbreak, which only affects the wild boar populations. The Belgian authorities have so far succeeded in containing the disease within the restricted zones, thus preventing a spread of the disease to domestic pigs.

Since 14 November 2019, cases of ASF in wild boar have also been detected in western Poland. The first outbreaks occurred around 80 kilometres from the German-Polish border. After further cases near the German-Polish border, a first case was confirmed in Brandenburg on 10 September 2020 in a wild boar, and subsequently more cases were confirmed in wild boars within the designated zone at risk.

No risk to human health

African Swine Fever is a severe viral infection which only affects pigs (domestic and feral pigs) and is fatal to them. The disease does not pose a risk to human health.

Food: a source of infection

The virus is transmitted directly via animal contact or indirectly, for example via meat or sausage from infected animals. Under unfavourable conditions, the careless disposal of leftover food may be sufficient to introduce the disease. Such leftover food should therefore be avoided or be disposed of in places that are inaccessible to feral pigs.

A ban on feeding domestic and feral pigs with kitchen and food waste has been in place for decades. Since the virus remains contagious for an exceptionally long time, it can also be spread by objects such as tools, footwear, clothing and transport vehicles. For this reason, travellers - including people on hunting trips - and transporters should be particularly cautious and responsible, and should comply with hygiene measures.

ASF: Precaution is top priority

The BMEL is in close contact with the Länder and the relevant associations; existing awareness-raising and monitoring measures have been intensified and are regularly adapted to the situation. The BMEL has also once again been proactive in raising awareness, including through intensified public relations work, among the general public, hunters and farmers, and in particular among pig farmers, Eastern European workers and travellers. In addition, the BMEL takes action to ensure an active exchange on ASF with the competent authorities of Belgium, the Netherlands and Luxembourg on the one hand, and Poland on the other.

A functioning system for the early detection of possible introductions into Germany places high demands on pig farmers, veterinarians and hunters in order to give the animal disease as little time as possible to spread if there is an outbreak.

The animal disease is harmless to humans, and domestic pig herds are still not affected.

 

Further cases of African Swine Fever have been detected in Germany: By 12 January the Friedrich Loeffler Institute had confirmed 485 cases – all of them in wild boar. Domestic pig herds in Germany are still free of African Swine Fever.

 

Afrikanische Schweinepest: Bundeslandwirtschaftsministerium erreicht Einigung – Export von Schweinefleisch nach Vietnam wieder möglich

 


Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland hatten zahlreiche Drittländer mit einem Einfuhrverbot für deutsches Schweinefleisch reagiert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in intensiven Verhandlungen erreicht, dass einige Drittländer das sogenannte "Regionalisierungskonzept" akzeptieren. Das bedeutet, dass der Export von Schweinefleisch aus ASP-freien Gebieten möglich ist.

Eine solche Vereinbarung ist kürzlich auch mit Vietnam gelungen: Deutschland kann ab sofort wieder frisches Schweinefleisch nach Vietnam exportieren.

Zudem hat das Ministerium Folgendes erreicht:

  • Nach intensiven, fachlichen Verhandlungen hat Singapur ebenfalls erst kürzlich einer Regionalisierung zugestimmt.
  • Zudem ist es gelungen in Verhandlungen mit Brasilien, Argentinien, Südafrika und Südkorea Ausnahmen von der vollständigen Exportsperre für behandelte/verarbeitete Schweinefleischerzeugnisse oder Produkte vom Schwein zu erreichen.
  • Bereits zeitnah nach dem Erstnachweis der ASP bei Wildschweinen wurde erfolgreich verhandelt, dass Bosnien-Herzegowina und Kanada frisches Schweinefleisch von Betrieben aus ASP-freien Gebieten einführen.
  • Thailand hat als erstes positives Signal die für drei Monate befristete Exportsperre nicht verlängert. Damit ist der Export für einzelne Unternehmen, die bisher schon von Thailand zugelassen waren, wieder möglich. Das BMEL hat das offizielle Marktöffnungsverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus nutzt das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit – auch unter Einbeziehung des Bundeskanzleramtes – alle zur Verfügung stehenden Kontaktmöglichkeiten für die Regionalisierungsverhandlungen mit China.

Innerhalb der Europäischen Union ist der Handel mit Schweinefleisch weiter möglich, da das Regionalisierungskonzept für die ASP anerkannt ist. Entsprechend wird der innergemeinschaftliche Handel lediglich für jene Betriebe eingeschränkt, die im Restriktionsgebiet liegen.

Bundesministerin Klöckner begrüßt Überarbeitung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke

  


Öffentliches Anhörungsverfahren der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission startet

Der Fachausschuss Getränke, das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), hat die so genannten Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitet. Dem Gremium gehören Vertreter der Verbraucherschaft, der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung der Länder sowie der Lebensmittelwirtschaft an

Zu den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke zählen auch die Leitsätze für Limonaden. Hier soll der bisher geltende Mindestzuckergehalt von Limonaden gestrichen werden. Stattdessen beschreibt der Leitsatzentwurf nur einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr bei Limonaden.

Dazu erklärt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner: "Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und auch Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren. Mit unserer Nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie sind wir hierbei auf einem guten Weg: In zahlreichen Produkten wird der Gehalt von Salz, Zucker und Fett bereits kontinuierlich verringert – das zeigen die Ergebnisse einer ersten unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der neue Leitsatzentwurf Raum für Innovationen lässt. Das ist eine wichtige und notwendige Öffnung zur Marktentwicklung im Sinne unserer Reduktionsstrategie."

Heute startet das öffentliches Anhörungsverfahren zum Leitsatzentwurf für Erfrischungsgetränke. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Anschließend berät der Fachausschuss darüber und bereitet eine Beschlussfassung vor.

Hintergrund:

Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke werden von der unabhängigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) erarbeitet, die sich aus Vertretern der Lebensmittelüberwachung der Länder, der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft zusammensetzt. Aufgabe dieses Gremiums ist, die allgemeine Verkehrsauffassung von Lebensmitteln zu beschreiben. Hierin agiert es von Weisungen unabhängig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist selbst kein Mitglied der DLMBK und hat daher auch kein Stimmrecht.

Die allgemeine Verkehrsauffassung setzt sich zusammen aus dem redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch und der berechtigten Verbrauchererwartung. Es geht in der Regel also darum, die Beschaffenheit bereits am Markt befindlicher Lebensmittel zu beschreiben und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Die Leitsätze sind dabei keine Rechtsvorschriften, von ihnen kann bei entsprechender Kenntlichmachung grundsätzlich abgewichen werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder prüfen die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, darunter die Verwendung einer korrekten Bezeichnung des Lebensmittels. Sofern keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Lebensmittels vorliegt, können die verkehrsüblichen Bezeichnungen, wie sie im Lebensmittelbuch beschrieben sind, verwendet werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden bewerten jeden Einzelfall unter Würdigung der Gesamtschau des Lebensmittels.

Über ihre Arbeitsweise und Funktion sowie die einzelnen Leitsätze der Fachausschüsse informiert die DLMBK zudem auf Ihrer Internetpräsenz.

Langfristig CO2 speichern

 


Bundeswaldministerin Julia Klöckner legt Förderprogramme für Modernisierung der Holzwirtschaft und Weiterentwicklung des Holzbaus auf

Die massiven Waldschäden der vergangenen drei Jahre haben auch zu enormen Mengen an Schadholz (so genanntes Kalamitätsholz) geführt. Bundeswaldministerin Julia Klöckner legt daher nun zwei Förderprogrammen mit dem Schwerpunkt "Holz" auf – sie treten heute in Kraft, die Mittel können ab sofort beantragt werden.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Die Nutzung von Holz ist aktiver Klimaschutz – denn es speichert Kohlenstoff. So entstehen beim Bauen eines Einfamilienhauses aus Holz etwa bis zu 56 Prozent weniger Treibhausgas-Emissionen. Mit unseren Programmen wollen wir deshalb die gesamte Holz-Lieferkette stärken, von der Produktion im Wald, der Verarbeitung bis hin zum Einsatz als Bau- und Werkstoff. Dabei führt der Waldumbau hin zu mehr Mischwald und damit auch Laubbäumen zu notwendigen Anpassungen in der Holzwirtschaft. Das unterstützen wir durch Investitionsanreize."

Zu den Förderprogrammen

Investitionsprogramm Holz (15 Millionen Euro in 2021)

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die werterhaltende bzw. wertsteigernde Nutzung von Kalamitätsholz,
  • Investitionen zur vermehrten Nutzung von Laubholz und
  • Investitionen zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff.

Ausführliche Informationen zum Programm

  • Der Investitionszuschuss wird nach Erteilung eines positiven Förderbescheids ausgezahlt. Maßnahmen können bis zum 30. April 2021 beantragt werden und müssen bis zum 15. November 2021 abgeschlossen sein.

Klimafreundliches Bauen mit Holz (20 Millionen Euro in 2021)

Was wird gefördert?

Es sind zwei Bereiche vorgesehen:

  1. Die Förderung von Beratungsleistungen für Unternehmen der Holzwirtschaft einschließlich Holzbau/Holzbauplanung (etwa in den Bereichen Digitalisierung, Robotik, Künstliche Intelligenz)
  2. Die Förderung von Innovationsclustern im Bereich Holzbau mit dem Ziel des Wissenstransfers durch bessere Vernetzung/Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft.

Ausführliche Informationen zum Programm

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Institutionen und Organisationen. Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis. Maßnahmen müssen bis zum 15. November 2021 abgeschlossen sein.

Weitere Unterstützung des Bundeswaldministeriums:

Die Holzprogramme sind Teil des Corona-Konjunkturpaktes "Wald & Holz" in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro, das die bereits auf den Weg gebrachten Hilfen für den Wald im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz in Höhe von rund 800 Millionen Euro ergänzt. Mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro steht damit das größte Unterstützungsprogramm der Geschichte für den Wald bereit.

Klöckner: Mehr Tierwohl im Stall und auf der Wiese gibt es nicht zum Nulltarif!

 

Ergebnisse der unabhängigen Machbarkeitsstudie zu Vorschlägen der "Borchert-Kommission" liegen vor, zeigen mehrere Finanzierungswege auf

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, treibt den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland voran. Hin zu mehr Tierwohl während der gesamten Lebensspanne der Tiere, einer höheren gesellschaftlichen Akzeptanz sowie einer verlässlichen und langfristigen Finanzierung für die Landwirte.

Die Bundesministerin betont: „Unsere Gesellschaft will mehr Tierwohl. Unsere Landwirte wollen mehr Tierwohl. Mehr Tierwohl im Stall und auf der Wiese gibt es aber nicht zum Nulltarif! Und deshalb müssen wir das System der Tierhaltung in Deutschland umbauen – das bringe ich voran: Damit Landwirte die Erwartungen, die an sie gestellt werden, erfüllen und auch davon leben können. Wirtschaftlichkeit muss mit mehr Tierwohl zusammengehen bei uns im Land. Denn sonst exportieren wir diese Fragen ins Ausland und importieren mit den Produkten wiederum die alten Probleme.“

Bundesministerin Julia Klöckner hatte deshalb das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte "Borchert-Kommission", eingesetzt. Die Kommission hat ein Konzept zur Weiterentwicklung der Tierhaltung mit verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung vorgelegt. Zur Bewertung der rechtlichen Konformität dieser Optionen hat das Bundesministerium bei der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Auch der Deutschen Bundestag, die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer sowie die Borchert-Kommission selbst haben diesen Auftrag in ihren Beschlüssen unterstützt. Die Ergebnisse dieser Studie liegen nun vor.

Zentrale Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 

  • Die Studie zeigt, welche Handlungsoptionen bei der Finanzierung und bei der Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung in Deutschland und Europa rechtlich möglich sind – und welche aus rechtlichen oder anderen Gründen ausscheiden.
  • Die Studie bekräftigt, dass den Landwirten die Kosten für den tierwohlgerechten Umbau der Ställe und die höheren laufenden Kosten ausgeglichen werden müssen. Die zu erwartenden Gesamtkosten werden konkret beziffert:
    • 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2025,
    • 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2030,
    • 4,0 Milliarden Euro im Jahr 2040.
  • Die Studie zeigt, dass den unterschiedlichen Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen.

Julia Klöckner: „Nur, wenn den Landwirten Mehrkosten ausgeglichen werden und die Finanzierung vertraglich abgesichert ist, bekommen wir einen Schub für mehr Tierwohl.  Es liegen nun mehrere, rechtlich geprüfte Vorschläge auf dem Tisch, wie wir die Tierhaltung in Deutschland umbauen und finanzieren können. Es geht nicht um das 'Ob' – es geht um das 'Wie'. Die politische Forderung nach mehr Tierwohl ist von vielen Seiten formuliert. Ich lade ein, zu konstruktiven Gesprächen über den besten Weg, um dieses Ziel zu erreichen.“

Erschienen am

First virtual Berlin Agriculture Ministers' Conference - 76 ministers adopt final communiqué

Berlin World Food Conference: Governments agree on communiqué on forward-looking agriculture

The 13th Berlin Agriculture Ministers' Conference at the Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) saw seventy-six agriculture ministers adopt an ambitious final communiqué.

The coronavirus is making the fight against hunger more difficult - it is estimated that the pandemic has resulted in 130 million more people suffering from hunger. "The coronavirus teaches us at the same time what levers we need to use to fight hunger. On the one hand, supply chains must function in order to make food available and to keep prices stable and affordable. High prices must not be paid for with people’s starvation," said Federal Minister Julia Klöckner.

On 22 January 2021, Federal Minister Klöckner welcomed 76 fellow agriculture ministers from across the globe to the Agriculture Ministers’ Conference, which is hosted by the Federal Ministry of Food and Agriculture (BMEL) during the during the Global Forum for Food and Agriculture. UN Secretary-General António Guterres sent a video message in which he emphasised that efforts must be intensified in order to accomplish the “zero hunger” agenda by 2030. Guterres said in his message, "Our agriculture should enable everyone to have access to a healthy diet and appropriate employment opportunities and at the same time to minimise waste.”

A joint communiqué was adopted and presented to:

  • Patricia Espinosa Cantellano, Executive Secretary of the UN Framework Convention on Climate Change
  • Dr Agnes Kalibata, the UN Secretary-General’s Special Envoy for the 2021 Food Systems Summit
  • Dr Monique Eloit, Director-General of the World Organisation for Animal Health (OIE)

The communiqué can be downloaded here.

Final communiqué sets ambitious goals

In the final communiqué, the Agriculture Ministers’ Conference agreed inter alia on the following objectives:

  • doubling down on efforts to achieve the “Zero Hunger” Sustainable Development Goal of the United Nations’ 2030 Agenda in spite of COVID-19.
  • Maintaining food production and keeping markets open and supply chains operational during the COVID-19 pandemic.
  • Promoting the “One Health" approach, strengthening animal health, establishing resilient animal health systems and improving health management for wildlife species in order to prevent future pandemics.
  • Improving soil carbon sequestration, combating further deforestation and reducing food losses and waste in order to contribute to climate change mitigation.
  • Supporting climate negotiations in the field of agriculture and in particular strengthening the Koronivia Joint Work on Agriculture.
  • Assisting the agricultural sector in adapting to climate change by implementing measures in the areas of water, biodiversity, breeding, and animal husbandry.
  • Supporting integrated, sustainable and resilient food systems, thereby contributing to the 2021 UN Food Systems Summit.

GreCross-border cooperation

The Berlin Agriculture Ministers' Conference is regarded as the political highlight of the GFFA. Thousands of high-level representatives from politics, industry and civil society gathered virtually for the first time over the five days of the GFFA. At this international conference, they exchanged their views on key issues regarding the future of the global agri-food industry. Mr. Feiler, Parliamentary State Secretary to the Federal Minister of Food and Agriculture, opened the conference on 18 January.

Under the title “How to Feed the World in Times of Pandemics and Climate Change”, the specialist events at the GFFA dealt with global food security and implementing the human right to adequate food despite pandemics and climate change.

The world’s leading conference

The GFFA is the world's leading international conference on key issues regarding the future of the global agri-food industry. The GFFA focuses on the issue of food security and has taken place annually at the beginning of the International Green Week in Berlin since 2009. The political highlight is the Agriculture Ministers' Conference which is attended by around 70 ministers. The Forum is organised and hosted by the Federal Ministry of Food and Agriculture (BMEL) in cooperation with the Berlin Senate, Messe Berlin GmbH and the GFFA Berlin e.V..

 

Stärkere Förderung kleinerer Betriebe – Honorierung von Umweltleistungen – bessere Unterstützung von Junglandwirten



Bundesministerin Julia Klöckner legt Entwurf für nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas vor

Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) steht vor einem Systemwechsel. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erreicht, dass zum einen Einkommen in der Landwirtschaft weiterhin stabilisiert werden, die wegen des großen internationalen Wettbewerbs, steigender Anforderungen und Klimaunsicherheiten unter Druck geraten. Zum anderen werden mehr Umwelt-und Klimaschutzleistungen vergütet. Einkommens- sowie Ernährungssicherung werden so mit mehr Umwelt- und Klimaschutz zusammengebracht. Es brauche eine leistungsfähige, wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft, betont die Bundesministerin. Dass die Einkommensstützung aus der Ersten Säule den Landwirten Planungssicherheit biete und dass ökologische Leistungen im Sinne des Gemeinwohls honoriert würden, sei daher wesentlich.

Zukünftig soll jeder Euro Fördergeld aus Brüssel an Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaauflagen geknüpft sein. Das bedeutet: Der Besitz von Fläche allein berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen. Entscheidend ist, wie die Fläche bewirtschaftet wird. Ein wichtiger Durchbruch zudem: Die Bundesministerin hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass erstmals EU-weit mindestens 20 Prozent der Mittel aus der Ersten Säule für noch weitergehende Umweltmaßnahmen – die sogenannten Öko-Regelungen – verwendet werden müssen. Das sei im EU-Binnenmarkt ein großer Beitrag für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, so die Ministerin.

Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es, rechtzeitig zur Umsetzung dieser Ziele einen nationalen Strategieplan – parallel zu den laufenden Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission – zu erarbeiten und der Kommission zur Prüfung vorzulegen. Die Bundesministerin hat sechs konkrete, sachgerechte und wirksame Öko-Regelungen definiert, die deutschlandweit angewendet werden sollen und weitere Eck-punkte zur nationalen Umsetzung der GAP vorgelegt. Die Agrarstrukturen in Deutsch-land seien regional sehr unterschiedlich, macht Klöckner dabei deutlich.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Allen ist klar, dass es zu Veränderungen kommen muss: Wir haben uns auf europäischer Ebene gemeinsam dazu entschieden, kleinere Betriebe, junge Landwirte sowie mehr Umweltleistungen zu fördern. Das führt zwangs-läufig zu Verschiebungen, die ich mit Augenmaß und nicht in Schwarz-Weiß-Manier vor-nehme. Der europäisch beschlossene Systemwechsel findet sich in unserem nationalen Vorschlag wieder. Es geht darum, dass Landwirtschaft noch stärker zu mehr Umwelt-, Klima- und Artenschutz und damit zum Erhalt der eigenen Wirtschaftsgrundlage beiträgt. Gleichzeitig berücksichtigen wir mit unseren Eckpunkten, dass die landwirtschaftliche Struktur in Deutschland vielfältig ist. Wir wollen Deutschland auch in seinen unterschiedlichen Strukturen in den ländlichen Räumen zusammenhalten. Ein Ausspielen Ost gegen Süd, Süd gegen Nord, West gegen Ost gibt es mit mir nicht. Bei allem müssen wir auch immer an die Menschen und ihre Familien denken, die in der Landwirtschaft arbeiten und sich der wichtigen Aufgabe verschrieben haben, unsere Ernährung zu sichern. Auf sie kommen zurzeit viele Veränderungen zu. Wir begleiten und unterstützen die Landwirtschaft zielgerichtet dabei. Darüber hinaus werden wir die Bereitschaft junger Menschen fördern, sich für eine Zukunft in der heimischen, regionalen Landwirtschaft zu entscheiden."

Eckdaten für den nationalen Strategieplan Deutschlands zur Umsetzung der neuen GAP ab 2023:

I. Mehr Klima- und Umweltschutz

Öko-Regelungen

20 Prozent der Direktzahlungen sollen künftig an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft sein. Um Geld aus diesen 20 Prozent zu erhalten, müssen so genannte Öko-Regelungen umgesetzt werden, die über die allgemeinen Auflagen an Umwelt- und Klimaschutz hinausgehen. Für Deutschland entsprechen diese 20 Prozent insgesamt 900 Millionen Euro jährlich, mit denen die Biodiversität gestärkt und die natürlichen Ressourcen geschont werden.

Maßnahmen, die bundesweit angeboten werden sollen:

  1. Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente, auf denen weder Ackerbau noch Tierhaltung betrieben werden, über die in der Konditionalität vorgeschriebenen drei Prozent hinaus.
  2. Aufwertung dieser nichtproduktiven Flächen durch die Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, um die Biodiversität zu erhöhen.
  3. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen – heimische Eiweißpflanzen, die als Eiweißquelle für Tierfutter verwendet werden können. Importe aus Drittstaaten, etwa von Soja, können so reduziert werden.
  4. Extensivierung von Dauergrünland: Grasflächen werden zum Beispiel seltener gemäht oder gedüngt und von weniger Tieren genutzt. Das kommt der Biodiversität zugute.
  5. Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe, um ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten und das Tierwohl zu erhöhen.
  6. Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland: Hierbei wird Landwirtschaft unter Einbeziehung von Bäumen und Sträuchern betrieben. Agroforstsysteme sind artenreich, stabilisieren den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.

Umschichtung

Die Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2.Säule der GAP soll von sechs auf acht Prozent erhöht werden. Das ist ein Plus von knapp 100 Millionen Euro jährlich. Damit stehen den Bundesländern in der 2. Säule aus der Umschichtung insgesamt knapp 400 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung für

  • die Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen,
  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
  • die Stärkung der ländlichen Räume.

Denn: Die Agrarstrukturen und Bewirtschaftungsformen in den Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Zusätzlich zu den in ganz Deutschland angebotenen Öko-Regelungen sind deshalb passgenaue Maßnahmen in den Ländern nötig, um die größtmögliche Wirkung zu entfalten. Die Landwirtinnen und Landwirte können über die dadurch erweiterten Programme der Länder diese Mittel nutzen.

Erweiterte Konditionalität:

Alle Direktzahlungen der ersten Säule sollen zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft werden. Es gibt keine Leistung mehr ohne Gegenleistung. Auflagen sind unter anderem:

  • Mindestens drei Prozent der Ackerflächen sind von Landwirten als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorzuhalten.
  • Keine Umwandlung von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten.

II. Stärkere Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Erhöhung der Umverteilungsprämie

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will kleinere und mittlere Betriebe in Deutschland noch besser unterstützen, indem die ersten Hektare künftig stärker gefördert werden. Das bedeutet, dass größere Betriebe hier mit Einschränkungen bei den Direktzahlungen rechnen müssen, die in die Umverteilung zugunsten der kleineren und mittleren Betriebe fließen:

  • Statt wie bisher sieben Prozent sollen künftig daher zehn Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen für die Umverteilungsprämie verwendet werden.
  • Das ist ein Plus von 122 Millionen Euro auf dann 452 Millionen Euro jährlich.
  • Gewährt wird diese Summe in zwei Stufen:

    • In Stufe 1 (bis 40 Hektar) soll es einen Zuschlag von rund 62 Euro pro Hektar geben,
    • in Stufe 2 (41 bis 60 Hektar) werden rund 37 Euro zusätzlich gezahlt.
  • Betriebe mit mehr als 300 Hektar erhalten künftig keine Umverteilungsprämie für ihre ersten Hektare.

Degression

  • Größeren Betrieben, die mehr als 60.000 Euro Basisprämie erhalten, wird der darüberhinausgehende Betrag um fünf Prozent gekürzt (Degression).
  • Bei einer Basisprämie von mehr als 100.000 Euro steigt die Kürzung auf zehn Prozent.

Die gekürzten Beträge aus der Degression gehen den Bundesländern nicht verloren – sie werden in die 2. Säule umgeschichtet. Dort können die Landwirtinnen und Landwirte sie über weitere Programme der Länder zur Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl nutzen.

III. Bessere Förderung von Junglandwirten

Erweiterung der Fördermöglichkeiten

Ziel ist es, Junglandwirte noch stärker zu unterstützen. Denn ohne Nachwuchs hat die Landwirtschaft keine Zukunft. Deshalb will Bundesministerin Klöckner junge Landwirtinnen und Landwirte bis 40 Jahre mit einer erweiterten Förderung von zwei Prozent der Direktzahlungsmittel – 98 Millionen Euro – zur Niederlassung ermutigen.

  • Künftig wird Junglandwirten eine zusätzliche Prämie für bis zu 120 Hektar (bisher 90 Hektar) gewährt.
  • Ergänzend können die Bundesländer auch zukünftig Investitionen von Jungland-wirten mit höheren Zuschüssen in der 2. Säule fördern sowie pauschal unterstützen.

Zeithorizont

Deutschland muss seinen Strategieplan zur Umsetzung der GAP bis zum 1. Januar 2022 der Europäischen Kommission übermitteln. Daher muss das Gesetzespaket, das Bestandteil des Strategieplans wird, bis Ende Juni 2021 verabschiedet werden. Ergebnisse der weiteren Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission werden im Verfahren berücksichtigt. Die Europäische Kommission prüft und genehmigt diesen Strategieplan im Laufe des Jahres 2022. Ab 1. Januar 2023 starten wir dann mit der neuen Agrarpolitik.

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