Bundesrat beschließt mehrere Gesetzesinitiativen und Verordnungen von Bundesministerin Julia Klöckner
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat gleich
mehrere Gesetze und Verordnungen der Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen:
Gesetze
Verordnungen
Gesetze
Systemwechsel in der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP)
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der GAP sichern zum einen die
Zukunft der Landwirtschaft – und damit die Produktion regionaler
Lebensmittel in Deutschland. Zum anderen fördern sie den Umbau hin zu
einer nachhaltigeren Landwirtschaft, die Umwelt und Ressourcen schont.
Julia Klöckner: "Mit der neuen GAP steigen wir ein
in den Systemwechsel: Für eine Landwirtschaft, die noch mehr für den
Klima- und Umweltschutz leistet und im Wettbewerb bestehen kann. Mir ist
wichtig, dass unsere Bauern ihre Existenz auch in Zukunft sichern
können. Nur so werden sie weiterhin hochwertige und regionale
Lebensmittel produzieren. Unser Gesetzespaket zeigt, dass das nicht im
Widerspruch zu mehr Umwelt- und Klimaschutz steht. Denn alle
Direktzahlungen – ab dem ersten Euro – werden ab 2023 an Auflagen für
Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt. Das heißt: Keine Förderung ohne
Gegenleistung."
Kerninhalte der Gesetzentwürfe:
- Konditionalität: Jeder Euro Direktzahlung wird
an die Einhaltung von Grundanforderungen im Bereich des Umweltschutzes
gebunden, etwa an die Bereitstellung nicht-produktiver Flächen oder an
den Moorbodenschutz.
- Budget für Öko-Regelungen:
25 Prozent der Direktzahlungen werden für freiwillige Leistungen
reserviert, die über die Auflagen der Konditionalität hinausgehen.
- Umschichtung:
Ab 2023 werden zehn Prozent der Mittel aus der Ersten Säule der GAP in
die Zweite Säule umgeschichtet, wo sie den Ländern für weitere Umwelt-
und Klimaschutzmaßnahmen oder zur Förderung des Öko-Landbaus zur
Verfügung stehen. Diese Summe steigt bis 2026 auf 15 Prozent. Für das
Übergangsjahr 2022 gelten acht Prozent.
- Umverteilung:
Kleine und mittlere Betriebe werden künftig mit zwölf Prozent der
Obergrenze für Direktzahlungen nach Umschichtung besonders gefördert –
bisher sind es nur sieben Prozent. Allein in 2023 würden so für die
ersten 60 Hektare mehr als 530 Millionen Euro als Extra-Prämien gezahlt.
- Junglandwirte:
Um den Nachwuchs in der Landwirtschaft zu unterstützen, sollen junge
Bäuerinnen und Bauern eine erweiterte Förderung von 98 Millionen Euro
erhalten.
Kein Zwei-Klassen-Verbraucherschutz (Gesetz zur Änderung LFGB)
Um schneller und effektiv risikobehaftete Lebensmittel aus dem
Verkehr ziehen zu können, verbessert Bundesministerin Julia Klöckner die
Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln:
Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Zudem werden Betreiber von Online-Marktplätzen stärker
in die Verantwortung genommen, unsichere Erzeugnisse von ihrer
Plattform zu entfernen. Künftig kann die zuständige Behörde den
Betreiber informieren, wenn auf dessen Seite solche Erzeugnisse
angeboten werden. Dieser ist dann verpflichtet, die entsprechenden
Angebote in eigener Verantwortung zu löschen. Zudem wird eine Regelung
zur anonymen Probennahme geschaffen. Damit wird eine Gleichstellung zum stationären Handel erreicht.
Julia Klöckner: "Mir ist wichtig, dass es hier
keinen Zwei-Klassen-Verbraucherschutz gibt, je nachdem, wo ich einkaufe.
Ob im Laden oder digital. Als Kunde muss ich mich darauf verlassen
können, dass angebotene Lebens- und Futtermittel sicher sind – und dass
bestmöglich kontrolliert wird. Möglich ist deshalb jetzt die anonyme
Probennahme auch im Bereich des Online-Handels. Damit nehmen wir in
Europa eine Vorreiterrolle ein. Zudem führen wir klare Fristen für die
schnelle Rückverfolgung von Lieferketten ein. Denn ein zügiges Handeln
kann zur Gefahrenabwehr entscheidend sein."
17. Änderung des Arzneimittelgesetzbuches
Mit dem Gesetz werden Modalitäten und Abläufe des Antibiotikaminimierungskonzepts
des Bundesministeriums präzisiert, um die Datengrundlage zu verbessern,
Tierhalter administrativ zu entlasten, die Berechnungsmodalitäten zur
Therapiehäufigkeit bei Arzneimitteln mit mehreren Wirkstoffen anzupassen
und die erfolgreiche Datenauswertung zur Evaluierung fortzuführen.
Vorgesehen ist u. a.:
- Nullmeldungen werden Pflicht. D. h. es gibt eine
Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter an die zuständige Behörde auch
dann, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Damit verschärfen wir das Monitoring.
- Möglichkeit
der elektronischen Abgabe der Versicherung der Tierhalter über die
Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung.
Pflanzengesundheitsgesetz
Das Gesetz dient der Durchführung von EU-Recht. Es werden Regelungen
etwa zur Sanktionierung von Verstößen, zur Festlegung der
Zuständigkeiten mit Blick auf neue Aufgaben auf Bundes- und Länderebene
sowie zur Mitwirkung der Zollbehörden bei phytosanitären
Einfuhrkontrollen getroffen.
Änderung Öko-Landbau- und Öko-Kennzeichengesetz
Das Ziel von Bundesministerin Julia Klöckner ist es, den ökologischen
Landbau in Deutschland weiter auszubauen: Bis 2030 sollen 20 Prozent
der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Mit einer breiten Palette
von Förderaktivitäten treibt das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft das voran. Mit dem staatlichen Bio-Siegel, das in diesem
Jahr sein 20. Jubiläum feiert, bieten wir den Verbraucherinnen und
Verbrauchern zudem eine klare und vertrauenswürdige Orientierung.
Mit den gesetzlichen Anpassungen erfolgen nun Änderungen im Hinblick
auf die Neufassung unionsrechtlicher Verordnungen. Unter anderem besteht
zukünftig eine Ausnahmemöglichkeit von der Zertifizierungspflicht für
Verkäufer geringfügiger Mengen. Zudem werden nebenstrafliche Bestimmungen zum Schutz vor Missbrauch der bestehenden Bio-Siegel eingeführt.
Verordnungen
Mehr Tierschutz bei Hunden – Verbesserungen bei Tiertransporten (Tierschutz-Hundeverordnung und Tierschutztransportverordnung)
Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung wird der Tierschutz in der Hundehaltung und Hundezucht verbessert:
Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft,
insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen
gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an
Umweltreize zu gewährleisten.
- In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
- Eine
Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen
wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für das gewerbsmäßige als auch für das
private Züchten von Hunden.
- Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
- Zum
Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen werden zunehmend
Herdenschutzhunde eingesetzt, für deren Haltung nunmehr spezielle
Regelungen getroffen werden, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung
zu tragen.
Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
- Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine
Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei
denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden
stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und
Hundesportveranstaltungen.
- Das bereits geltende
Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls
auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Julia Klöckner: "Haustiere sind keine Kuscheltiere –
ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Es gilt eine artgerechte
Haltung von Hunden sicherzustellen. Mit meiner Verordnung verbiete ich
daher unter anderem die Kettenhaltung von Hunden und verbessere die
Sozialisation von Hundewelpen in der Zucht. Damit sorgen wir für eine
Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls. Darauf zielt auch das
Ausstellungsverbot qualgezüchteter Hunde ab. Tiere sind nicht dazu da,
den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie
sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen jedes artgerechte Verhalten
verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns
bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich
Schluss machen: Die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen wird
verboten. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige
Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen."
Tierschutztransportverordnung: Das Bundesministerium verschärft die Anforderungen beim Tiertransport:
- Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius in
Transportmitteln ohne Lüftung und weitere Ausstattungsmerkmale muss der
Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet
sein.
- Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden
dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden
reglementiert.
- Verstöße gegen die durch das europäische Recht
vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als
Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter acht Stunden zu
einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt.
Julia Klöckner: "Gerade im Sommer bei hohen
Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze
vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere
Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen."
Reduktion von Glyphosat (Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)
Mit der Verordnung setzt Bundesministerin Julia Klöckner die
Glyphosat-Minderungsstrategie um. Die Anwendung im Haus- und
Kleingartenbereich und auf Flächen für die Allgemeinheit (etwa Parks)
wird verboten, der Einsatz in der Landwirtschaft beschränkt. Er soll nur
noch zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar
sind.
In der Verordnung umgesetzt werden außerdem die
Pflanzenschutzmaßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz (API). Die
bereits bestehenden Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel
etwa in Nationalparks oder Naturschutzgebieten werden um Herbizide und
bestimmte Insektizide erweitert. Beim Ackerbau soll durch freiwillige
Maßnahmen eine Reduzierung der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel
erreicht werden. Ausgenommen von der Regelung sind der Garten-, der
Obst- und Weinbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung und der
Hopfenanbau. Außerdem wird ein allgemeiner Abstand zu Gewässern für die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.
Julia Klöckner: "Mit den ursprünglichen Plänen hätte
einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Fläche
aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf
hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht
leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Mir war wichtig, dass
die Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische
Landwirtschaft nicht gefährdet ist und wettbewerbsfähig bleibt."
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes
Mit der Verordnung werden die bestehenden Verordnungen im
Tierzuchtbereich an das geänderte EU-Tierzuchtrecht angepasst und in
einer Verordnung zusammengefasst.
Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung/Versuchstiermeldeverordnung
Mit der Verordnung wird die zweifelsfreie Umsetzung der
EU-Versuchstierrichtlinie sichergestellt. Die Änderung der Verordnung
flankiert eine Änderung des Tierschutzgesetzes, die weitere
Verbesserungen des Schutzes von Versuchstieren beinhaltet. Zusammen mit
dem Gesetz von Bundesministerin Julia Klöckner zum besseren Schutz von
Versuchstieren folgen die Maßnahmen dem Prinzip der Verbesserung,
Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen.