domingo, 26 de junio de 2022

Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine: 180 Millionen Euro Hilfen zielgerichtet und unbürokratisch auf die Höfe bringen


Verordnungsentwurf für Anpassungsbeihilfe geht in Länder- und Verbändeanhörung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt den nächsten Schritt auf dem Weg zu zielgerichteten Hilfen für die Landwirtschaft: Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden.

Dazu sind zwei Hilfsprogramme in Vorbereitung: Zum einen hat das BMEL vergangenen Freitag die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" eingeleitet. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Zum anderen ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung, von dem Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion und flächenlose Tierbetriebe aus den genannten Tierhaltungssektoren profitieren sollen.

Mit der "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" sollen die nationalen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um die von den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine besonders betroffenen Betriebe finanziell zu entlasten. Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Mit der Fördersumme können etwa 40 Prozent der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.

Für Landwirtinnen und Landwirte, die keine Greening-Prämie erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren, bereitet das BMEL ein Kleinbeihilfenprogramm vor. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.

Für die Anpassungsbeihilfe und das Kleinbeihilfeprogramm stehen insgesamt 180 Millionen Euro bereit. Hiervon kommen 60 Millionen Euro von der EU. Der Großteil – 120 Millionen Euro – stammt aus dem Haushalt des BMEL. Die Anpassungsbeihilfe wird in Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/467 der Kommission vom 23. März 2022 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren gewährt.

Den Entwurf der "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" finden Sie hier.

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