Grünes Licht für EU-Verordnung zur Verminderung der weltweiten Entwaldung
Die EU-Mitgliedstaaten haben im heutigen Ausschuss der
Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Verordnung auf den Weg
gebracht, mit der die weltweite Entwaldung reduziert werden soll.
Dazu erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft:
"Wälder sind unsere natürlichen Klimaanlagen. Sie spenden Tieren und
Pflanzen einen wichtigen Lebensraum. Und sie geben uns Menschen Holz und
einen Ort zum Erholen. Egal ob hier oder anderswo, Waldschutz ist
überlebenswichtig. Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten ist
deshalb ein echter Meilenstein in Sachen Waldschutz, und zwar weltweit.
Für die Menschen vor Ort sind die Wälder oftmals nicht nur ihre Heimat,
sondern bieten auch Einkommensperspektiven und sichern Ernährung."
Die Verordnung sieht vor, dass Rohstoffe und Produkte nur dann auf
dem EU-Markt angeboten werden dürfen, wenn sie entwaldungs- und
waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen
des Ursprungslands produziert wurden. Der Regelungsbereich umfasst dabei
Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Produkte, die
diese Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind ebenfalls
von der Verordnung erfasst.
Cem Özdemir weiter: "Wir können es uns nicht
leisten, dass für unseren Konsum anderswo auf der Welt weiterhin Wälder
gerodet oder geschädigt werden. Lieferketten entwaldungsfrei zu machen,
das ist ein wichtiger Baustein für eine weltweite nachhaltige
Landwirtschaft. Wir hatten uns das deshalb auch im Koalitionsvertrag
vorgenommen und in Brüssel sogar auf ein höheres Ambitionsniveau
gedrängt, als jetzt festgelegt wurde. Entscheidend ist aber, dass wir in
Europa jetzt einen wichtigen Schritt gehen, mit dem wir der Entwaldung
nach und nach einen Riegel vorschieben. Mit der
Anti-Entwaldungsverordnung kann es uns gelingen, die schädlichen
Auswirkungen unseres Konsums auf die Wälder der Welt drastisch zu
verringern."
Mit der Annahme der Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten liegt der
Ball nun beim Europäischen Parlament. Ein Inkrafttreten der Verordnung
wird voraussichtlich Mitte 2023 erfolgen.
Hintergrund:
Die Wälder weltweit sind ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die
Klimakrise, den Verlust von Biodiversität und zur Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen. In den von Entwaldung betroffenen
Regionen, insbesondere in den Tropen, gehen zudem auch
Entwicklungsperspektiven sowie die Rohstoff- und Einkommensfunktion der
Wälder verloren. Betroffen sind davon insbesondere indigene und lokale
Gemeinschaften, was Armut, Hunger und Migration verschärft.
Bis zu 90 Prozent der Entwaldung gehen laut der
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf
nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzungen, einschließlich der
Anlage von Baumplantagen, zurück. Mit dem Regelungsansatz über
entwaldungs- und waldschädigungsfreie Agrarlieferketten will die EU
einen wichtigen Beitrag gegen die konsumseitig angetriebene Entwaldung
und Waldschädigung leisten.
Die Verordnung baut dabei auf dem Ansatz der EU-Holzhandelsverordnung
auf und sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten für das
Inverkehrbringen auf dem EU-Markt und das Exportieren bestimmter
Rohstoffe und Produkte vor. So dürfen diese nur dann auf dem Binnenmarkt
angeboten werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind
und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands
produziert wurden. Der Regelungsbereich umfasst dabei die Rohstoffe
Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Erzeugnisse und
Produkte, die die genannten Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt
wurden, sind ebenfalls von der Verordnung erfasst.
Um die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen, sieht die
Verordnung bindende Sorgfaltspflichten für Unternehmen und Händler vor.
Diese müssen in einem Sorgfaltspflichten-Statement bestätigen, dass ihre
Lieferketten bezüglich der genannten Rohstoffe und Produkte
entwaldungsfrei sind und sie unter Einhaltung relevanter Gesetzgebung
produziert wurden. Das bedeutet, dass diese Rohstoffe nicht auf Flächen
produziert wurden, auf denen seit 2020 Entwaldung oder Waldschädigung
stattgefunden hat. Kontrolliert wird die Einhaltung der neuen Regeln
durch die Mitgliedstaaten.
Um entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern, initiierte das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das nationale
Stakeholderforum für entwaldungsfreie Lieferketten. Diesem Forum wird in
der Übergangszeit zum Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung eine
zentrale Rolle zum Austausch über deren nationale Umsetzung zukommen.