viernes, 30 de diciembre de 2022

Russischer Angriffskrieg lässt Ernährungskrise eskalieren


Welternährungsausschuss ringt um Bewertung zu Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf globale Ernährungssicherheit

Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine treibt die Zahl der hungernden und fehlernährten Menschen weltweit in die Höhe – auch der UN-Ausschuss für Welternährungssicherheit (Committee on World Food Security – CFS) hat jetzt ein deutliches Signal in diese Richtung gesetzt.

Der CFS, in dem die Bundesregierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertreten ist, hält fest: Die Klima- und Biodiversitätskrise, COVID-19 sowie zunehmende Konflikte und insbesondere der "Krieg in der Ukraine", so die genaue Formulierung im CFS-Abschlussbericht, gefährden die Sicherung der Ernährung in vielen Teilen der Welt immer stärker.

Ursprünglich sollte der Abschlussbericht der 50. CFS-Sitzung bereits im Oktober angenommen werden. Da sich das Gremium jedoch, wie auch andere multilaterale Formate, nicht auf eine Formulierung zu den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Ernährungssicherung verständigen konnte, wurde die Sitzung vertagt. Da der CFS in jeder seiner Plenarsitzungen einen Bericht zur Lage der Welternährung abgibt, war es jedoch essenziell, sich auch zu den Auswirkungen des Krieges auf die Ernährungssituation zu äußern. Das BMEL hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die CFS-Sitzung mit einer Positionierung zum Krieg in der Ukraine erfolgreich endet.

Der CFS ist die zentrale internationale und zwischenstaatliche Plattform, um Strategien zur Bekämpfung des Welthungers und zur Umsetzung des Rechtes auf angemessene Nahrung zu erarbeiten. Die Bundesregierung misst dem CFS aufgrund seiner inklusiven multi-sektoralen Struktur, die beispielsweise auch die Belange zivilgesellschaftlicher Organisationen besonders berücksichtigt, große Bedeutung bei. Sie will den CFS weiter stärken.

BMEL legt Eckpunkte des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung vor


Grundlagen zur finanziellen Förderung von Landwirtinnen und Landwirte stehen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht einen weiteren Schritt, um die Voraussetzungen für den erforderlichen Umbau der Tierhaltung und damit eine verlässliche Perspektive für Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen.

Nachdem die Voraussetzungen für ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung im Bundeshaushalt geschaffen wurden, legt das BMEL nun die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Programms vor. Es umfasst eine Milliarde Euro als Anschubfinanzierung. Das Bundesprogramm soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern. Darüber hinaus sollen auch die laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen, gefördert werden. Neben der Erfüllung von haltungsbezogenen Kriterien werden hier insbesondere auch Tierwohlindikatoren wie beispielsweise ein intakter Ringelschwanz berücksichtigt.

Dadurch, dass wir eine Unterstützung bei den laufenden Mehrkosten vorsehen, orientieren wir uns in einem zentralen Punkt an den Vorschlägen der Borchert-Kommission. Wir streben Regelungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an, um Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben.

Aufgrund der akuten Herausforderungen in der Schweinehaltung soll in diesem Bereich begonnen und auch die tiergerechte Sauenhaltung unterstützt werden.

Eckpunkte der Förderung

  • Gefördert werden soll die Einhaltung von Tierhaltungsstandards, die deutlich über den zwingenden gesetzlichen Vorgaben liegen.
  • Das ist geboten und setzt die Einigung des Koalitionsvertrages um.
  • Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden – konkret für Sauen, Absatzferkel und Mastschweine.
  • Dazu soll eine Förderung in zwei Bereichen angeboten werden:
  • Förderung tier- und umweltgerechter Stallneubauten und Stallumbauten,

    • zukunftsfeste Ställe, die Platz bieten und einen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland.
    • Es ist ein Fördersatz von 50 Prozent vorgesehen, der auf die tatsächlichen Gesamtbaukosten angewendet werden soll.
  • Förderung für laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Haltung von Schweinen verursacht werden.

    • Diese Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden.
    • Es ist vorgesehen, auf diesen Pauschalbetrag einen Fördersatz von 65 Prozent anzuwenden.
    • Die Überwachung der Einhaltung der Standards setzen wir bürokratiearm und mit schlanken staatlichen Verwaltungsstrukturen um. Wir wollen dabei auf bereits bestehende Initiativen und Strukturen aufbauen: Es sollen Organisationen und Kontrollstrukturen anerkannt werden können, wenn sie die Einhaltung der geforderten Kriterien durch ihre Mitglieder bzw. Teilnehmer sicherstellen.
      Dieses System soll durch eine Kontrolle der Kontrolle abgerundet werden.
    • Wir streben Regelungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an.
  • In die Förderung sollen grundsätzlich nur die Betriebe einbezogen werden, die über eine Flächenausstattung verfügen, die dem Tierbestand entspricht (max. 2,0 GV/ha). Bei der Berechnung der Viehbesatzdichte können Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden. Auch diese Bedingung der Förderung ist eine unmittelbare Umsetzung des Koalitionsvertrages, hier wurde festgelegt, dass die Entwicklung der Tierbestände sich an der Fläche orientieren soll.
  • Das Bundesprogramm soll durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet werden.

Die tierhaltenden Betriebe brauchen eine Förderung aus einem Guss: Die Förderelemente müssen inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt, auf ihre Zulässigkeit geprüft und aus einer Hand angeboten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Förderelemente tatsächlich in allen Ländern angeboten werden.

Zum weiteren Zeitplan:

  • Die Eckpunkte gehen jetzt den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zu.
  • Parallel zu diesem Prozess bereitet das BMEL die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden.
  • Im Anschluss ist die Notifizierung bei der Europäischen Kommission vorzunehmen.
  • Voraussichtlich im Herbst 2023 soll das Bundesprogramm veröffentlicht werden.

Özdemir: Ernährung entscheidet mit über faire Lebenschancen


Bundesregierung beschließt Eckpunkte einer Ernährungsstrategie

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Eckpunkte für die Ernährungsstrategie beschlossen. Mit dem Eckpunktepapier werden die Leitlinien für die künftige Ernährungsstrategie der Bundesregierung bestimmt. Ziel der Ernährungsstrategie ist es, einen Beitrag zur Transformation des Ernährungssystems zu leisten und die Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen, dass alle Menschen in Deutschland sich gesund und nachhaltig ernähren können.

Dazu sagt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Gut zwei Drittel der Männer, ungefähr die Hälfte der Frauen und fast jedes sechste Kind in Deutschland sind übergewichtig. Ich möchte den Leuten nicht vorschreiben, was sie essen sollen. Ich möchte dafür sorgen, dass es für alle Menschen in Deutschland möglich ist, sich gut und gesund zu ernähren – unabhängig von Einkommen, Bildung oder Herkunft. Es hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun, wenn hart arbeitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich darauf verlassen können, in der Kantine gutes Essen zu bekommen. Es sollte selbstverständlich sein, dass Patienten in Krankenhäusern das für ihre Genesung bestmögliche Essen bekommen. Und wir tun uns als Gesellschaft einen großen Gefallen, wenn wir unseren Kindern, dem Wertvollsten, was wir haben, in Kita und Schule ein gesundheitsförderndes und abwechslungsreiches Essensangebot machen. Deshalb wollen wir unter anderem die Gemeinschaftsverpflegung als Hebel nutzen, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Erfahrung mit guten, leckeren und gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen. Denn wer die Erfahrung macht, wie gut Obst, Gemüse oder Hülsenfrüchte schmecken, greift vielleicht seltener zum beliebtesten Kantinengericht der Deutschen, der Currywurst mit Pommes. Das schont die eigene Gesundheit, die Umwelt und das Klima.

Wir arbeiten jetzt die Ernährungsstrategie aus, nicht alleine im stillen Kämmerlein, sondern in einem breit angelegten Prozess. Unsere Strategie soll insbesondere Kinder in den Blick nehmen, Menschen aus armutsgefährdeten Haushalten und Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Es geht um Chancen. Es geht um bessere Möglichkeiten für alle.“

Zentrale Ziele sind:

  • Eine stärker pflanzenbetonte Ernährung,
  • Weitere Reduzierung von Zucker, Fetten und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln,
  • Effektive Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, indem über die gesamte Kette Lebensmittelabfälle halbiert werden,
  • Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung sollen gesünder und nachhaltiger werden und die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einhalten,
  • Erhöhter Anteil an saisonal-regional und ökologisch-klimafreundlich erzeugten Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung.

Die Strategie soll bis Ende 2023 finalisiert und von der Bundesregierung beschlossen werden. Sie wird unter Einbindung der relevanten Akteure erarbeitet, weil klar ist, dass grundlegende Veränderungen einer gemeinsamen Kraftanstrengung bedürfen. Hier sind alle gefordert – Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Informationen zur Ernährungsstrategie sowie die beschlossenen Eckpunkte finden Sie hier.

Hintergrund:

Die gesundheitlichen Auswirkungen unausgewogener Ernährung, wie Übergewicht und ernährungsmitbedingte, nicht übertragbare Krankheiten, stellen in Deutschland ein großes individuelles und gesellschaftliches Problem dar – bereits von der Kindheit an bis ins hohe Alter. Rund 15 Prozent der Drei- bis Siebzehnjährigen in Deutschland sind übergewichtig, darunter knapp sechs Prozent adipös. Erste Studien, wie etwa die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zum Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen während der Covid-19-Pandemie, weisen zudem darauf hin, dass sich Bewegungsmangel und unausgewogene Ernährung bei jungen Menschen während der Pandemie erheblich erhöht haben.

Anti-Entwaldungsverordnung nimmt wichtige Hürde


Grünes Licht für EU-Verordnung zur Verminderung der weltweiten Entwaldung

Die EU-Mitgliedstaaten haben im heutigen Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der die weltweite Entwaldung reduziert werden soll.

Dazu erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Wälder sind unsere natürlichen Klimaanlagen. Sie spenden Tieren und Pflanzen einen wichtigen Lebensraum. Und sie geben uns Menschen Holz und einen Ort zum Erholen. Egal ob hier oder anderswo, Waldschutz ist überlebenswichtig. Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten ist deshalb ein echter Meilenstein in Sachen Waldschutz, und zwar weltweit. Für die Menschen vor Ort sind die Wälder oftmals nicht nur ihre Heimat, sondern bieten auch Einkommensperspektiven und sichern Ernährung."

Die Verordnung sieht vor, dass Rohstoffe und Produkte nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden dürfen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Der Regelungsbereich umfasst dabei Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Produkte, die diese Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind ebenfalls von der Verordnung erfasst.

Cem Özdemir weiter: "Wir können es uns nicht leisten, dass für unseren Konsum anderswo auf der Welt weiterhin Wälder gerodet oder geschädigt werden. Lieferketten entwaldungsfrei zu machen, das ist ein wichtiger Baustein für eine weltweite nachhaltige Landwirtschaft. Wir hatten uns das deshalb auch im Koalitionsvertrag vorgenommen und in Brüssel sogar auf ein höheres Ambitionsniveau gedrängt, als jetzt festgelegt wurde. Entscheidend ist aber, dass wir in Europa jetzt einen wichtigen Schritt gehen, mit dem wir der Entwaldung nach und nach einen Riegel vorschieben. Mit der Anti-Entwaldungsverordnung kann es uns gelingen, die schädlichen Auswirkungen unseres Konsums auf die Wälder der Welt drastisch zu verringern."

Mit der Annahme der Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten liegt der Ball nun beim Europäischen Parlament. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird voraussichtlich Mitte 2023 erfolgen.

Hintergrund:

Die Wälder weltweit sind ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Klimakrise, den Verlust von Biodiversität und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. In den von Entwaldung betroffenen Regionen, insbesondere in den Tropen, gehen zudem auch Entwicklungsperspektiven sowie die Rohstoff- und Einkommensfunktion der Wälder verloren. Betroffen sind davon insbesondere indigene und lokale Gemeinschaften, was Armut, Hunger und Migration verschärft.

Bis zu 90 Prozent der Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzungen, einschließlich der Anlage von Baumplantagen, zurück. Mit dem Regelungsansatz über entwaldungs- und waldschädigungsfreie Agrarlieferketten will die EU einen wichtigen Beitrag gegen die konsumseitig angetriebene Entwaldung und Waldschädigung leisten.

Die Verordnung baut dabei auf dem Ansatz der EU-Holzhandelsverordnung auf und sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt und das Exportieren bestimmter Rohstoffe und Produkte vor. So dürfen diese nur dann auf dem Binnenmarkt angeboten werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Der Regelungsbereich umfasst dabei die Rohstoffe Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Erzeugnisse und Produkte, die die genannten Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind ebenfalls von der Verordnung erfasst.

Um die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen, sieht die Verordnung bindende Sorgfaltspflichten für Unternehmen und Händler vor. Diese müssen in einem Sorgfaltspflichten-Statement bestätigen, dass ihre Lieferketten bezüglich der genannten Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei sind und sie unter Einhaltung relevanter Gesetzgebung produziert wurden. Das bedeutet, dass diese Rohstoffe nicht auf Flächen produziert wurden, auf denen seit 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Kontrolliert wird die Einhaltung der neuen Regeln durch die Mitgliedstaaten.

Um entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern, initiierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das nationale Stakeholderforum für entwaldungsfreie Lieferketten. Diesem Forum wird in der Übergangszeit zum Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung eine zentrale Rolle zum Austausch über deren nationale Umsetzung zukommen.

Insektenfreundliche Landwirtschaft: Grünes Licht für Erschwernisausgleich


Eine zukunftsfeste Landwirtschaft schützt die Ressourcen, auf die sie selbst angewiesen ist. Dazu gehört die Artenvielfalt. Um unter anderem für Insekten wertvolle Lebensräume zu erhalten, verbietet es die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, bestimmte Pestizide in Schutzgebieten einzusetzen.

Um Einkommensverluste für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auszugleichen, wurde mit den Ländern die GAK-Maßnahme "Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH - und der Vogelschutzrichtlinie" abgestimmt und bei der Europäische Kommission zur Notifizierung eingereicht. Die EU-Kommission hat diese Förderung jetzt beihilferechtlich genehmigt. Die Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren. Damit wird es den Betrieben ermöglichst, stärker auf Umwelt-, Tier- und Ressourcenschutz zu setzen.

Die Förderung setzt voraus, dass die bewirtschafteten Flächen in Natura-2000-Gebieten liegen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 382 Euro pro Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1.527 Euro pro Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Die Maßnahme ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutzes und wird seitens des Bundes über einen GAK-Sonderrahmenplan mit zusätzlichen Mitteln unterstützt.

Die konkrete Ausgestaltung und Mitfinanzierung der Maßnahme liegt in der Zuständigkeit der Länder.

POLICÍAS DE LA SSC DETUVIERON A UN HOMBRE QUE POSIBLEMENTE AGREDIÓ A DOS PERSONAS CON DISPAROS DE ARMA DE FUEGO, EN LA ALCALDÍA TLALPAN


 

Al posible responsable se le aseguró un arma corta y un cargador con cuatro cartuchos útiles

 

Policías de la Secretaría de Seguridad Ciudadana (SSC) de la Ciudad de México, detuvieron a un sujeto señalado como probable responsable de la agresión directa en contra de un hombre y una mujer, con disparos de arma de fuego, en calles de la colonia El Zacatón, de la alcaldía Tlalpan.

 

Los uniformados fueron alertados por los monitoristas del Centro de Comando y Control (C2) Sur, de dos personas lesionadas en las calles Bosques y Regaderas por lo que de inmediato acudieron al lugar. En el sitio, encontraron a un hombre y a una mujer a bordo de un vehículo color gris plata quienes mostraban visibles manchas hemáticas y lesiones por disparo de arma de fuego, y rápidamente solicitaron los servicios médicos.

 

Al lugar llegó un paramédico quien diagnosticó a la pareja sin signos vitales por múltiples impactos de bala, por ello, conforme a los protocolos policiales, los uniformados informaron a las autoridades ministeriales y acordonaron la zona.

 

En una rápida acción y en coordinación con los operadores de las cámaras del C2, dieron seguimiento a los probables responsables; fue en el cruce de las calles Ferrocarril de Cuernavaca y Tercera Cerrada de Ferrocarril de Cuernavaca, en la colonia Pedregal de San Nicolás Cuarta Sección, donde localizaron a un hombre cuyas características físicas y de vestimenta coincidían con las descritas en el reporte.

 

Los efectivos, conforme al protocolo de actuación policial, le realizaron una revisión de seguridad, tras la cual le aseguraron un arma de fuego corta y un cargador con cuatro cartuchos útiles.

 

Por todo lo anterior, el hombre de 26 años de edad fue detenido, informado de sus derechos de ley y puesto a disposición del agente del Ministerio público correspondiente, quien realizará las investigaciones necesarias para determinar su situación jurídica.

Impulsa Doctoralia foros confiables y que brinden certeza a los pacientes a través de las herramientas digitales


 

En la sección Pregúntale al Experto de Doctoralia se han registrado 371 mil 500 preguntas de pacientes y se han dado poco más de 728 mil 500 respuestas por parte de los 90 profesionales de la salud inscritos en la plataforma.

 

A la par de la digitalización de la salud se ha desarrollado una nueva normalidad en la que la inmediatez y le evolución de los hábitos del paciente se han vuelto fundamentales y de alta consideración para los profesionales de la salud.

 

A raíz de los cambios que experimentamos por la pandemia de COVID 19 y el distanciamiento social, el sector salud en México volteó a ver cuáles eran las alternativas no sólo para adquirir nuevos pacientes, sino para atender a quienes ya son recurrentes, quienes ya no tendrían tanta facilidad para acudir a una consulta presencial, pero que sus necesidades de atención no disminuían.

 

En 2019, por ejemplo, en Doctoralia se registraron 160 mil citas entre pacientes y profesionales de la salud, para 2022 se alcanzaron más de un millón, lo que ha significado un crecimiento exponencial y que representa el cambio de hábitos de pacientes que, cada vez más, buscan servicios digitales, eficientes y que les permitan ahorrarse tiempo para buscar servicios de salud.

 

Además, se detectó un gran interés por encontrar foros de discusión en los que pudieran consultar dudas sobre padecimientos y sus tratamientos, por lo que en Doctoralia abrieron Pregúntale al Experto, un foro gratuito alojado en la su plataforma donde los pacientes generan preguntas y son contestadas por profesionales de la salud, lo que brinda certeza a la respuesta y fidelidad de lo que ahí se discute.

 

Tal ha sido el éxito de este foro que han recibido más de 371 mil 500 preguntas de pacientes y se han dado poco más de 728 mil 500 respuestas por parte de los 90 profesionales de la salud inscritos en la plataforma.

 

En el foro los tiempos de respuesta son de hasta 48 horas y las únicas limitantes que se determinaron fueron no responder dudas sobre casos específicos, segundas opiniones y, para evitar la automedicación, la prescripción de medicamentos ni de dosis recomendadas.

 

Entre los temas que más se consultan se encuentran los de salud sexual y reproductiva; métodos anticonceptivos y procedimientos que se realiza durante el embarazo; sobre salud visual como Extirpación de Pterigión, además de la desintoxicación por el uso de drogas.

 

En cuanto a las enfermedades, las preguntas más recurrentes van dirigidas hacia obtener información acerca de la apendicitis, complicaciones por el Virus del Papiloma Humano (VPH), los síntomas de la hernia inguinal, la diabetes e hipertensión.

 

Sin duda alguna, este tipo de foros han representado una opción para los pacientes que tienen dudas, pues la atención que reciben es casi inmediata, además de que las respuestas que hallan ayudan a brindar certeza sobre tratamientos, padecimientos y posibles tratamientos.