Bundesministerin Julia Klöckner legt Entwurf für nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas vor
Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) steht vor einem Systemwechsel. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner,
erreicht, dass zum einen Einkommen in der Landwirtschaft weiterhin
stabilisiert werden, die wegen des großen internationalen Wettbewerbs,
steigender Anforderungen und Klimaunsicherheiten unter Druck geraten.
Zum anderen werden mehr Umwelt-und Klimaschutzleistungen vergütet.
Einkommens- sowie Ernährungssicherung werden so mit mehr Umwelt- und
Klimaschutz zusammengebracht. Es brauche eine leistungsfähige,
wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft, betont die Bundesministerin.
Dass die Einkommensstützung aus der Ersten Säule den Landwirten
Planungssicherheit biete und dass ökologische Leistungen im Sinne des
Gemeinwohls honoriert würden, sei daher wesentlich.
Zukünftig soll jeder Euro Fördergeld aus Brüssel an Umwelt-,
Biodiversitäts- und Klimaauflagen geknüpft sein. Das bedeutet: Der
Besitz von Fläche allein berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen.
Entscheidend ist, wie die Fläche bewirtschaftet wird. Ein wichtiger
Durchbruch zudem: Die Bundesministerin hat in den Verhandlungen
durchgesetzt, dass erstmals EU-weit mindestens 20 Prozent der Mittel aus
der Ersten Säule für noch weitergehende Umweltmaßnahmen – die
sogenannten Öko-Regelungen – verwendet werden müssen. Das sei im
EU-Binnenmarkt ein großer Beitrag für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, so
die Ministerin.
Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es, rechtzeitig zur Umsetzung dieser
Ziele einen nationalen Strategieplan – parallel zu den laufenden
Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission – zu
erarbeiten und der Kommission zur Prüfung vorzulegen. Die
Bundesministerin hat sechs konkrete, sachgerechte und wirksame
Öko-Regelungen definiert, die deutschlandweit angewendet werden sollen
und weitere Eck-punkte zur nationalen Umsetzung der GAP vorgelegt. Die
Agrarstrukturen in Deutsch-land seien regional sehr unterschiedlich,
macht Klöckner dabei deutlich.
Bundesministerin Julia Klöckner: "Allen ist klar,
dass es zu Veränderungen kommen muss: Wir haben uns auf europäischer
Ebene gemeinsam dazu entschieden, kleinere Betriebe, junge Landwirte
sowie mehr Umweltleistungen zu fördern. Das führt zwangs-läufig zu
Verschiebungen, die ich mit Augenmaß und nicht in Schwarz-Weiß-Manier
vor-nehme. Der europäisch beschlossene Systemwechsel findet sich in
unserem nationalen Vorschlag wieder. Es geht darum, dass Landwirtschaft
noch stärker zu mehr Umwelt-, Klima- und Artenschutz und damit zum
Erhalt der eigenen Wirtschaftsgrundlage beiträgt. Gleichzeitig
berücksichtigen wir mit unseren Eckpunkten, dass die landwirtschaftliche
Struktur in Deutschland vielfältig ist. Wir wollen Deutschland auch in
seinen unterschiedlichen Strukturen in den ländlichen Räumen
zusammenhalten. Ein Ausspielen Ost gegen Süd, Süd gegen Nord, West gegen
Ost gibt es mit mir nicht. Bei allem müssen wir auch immer an die
Menschen und ihre Familien denken, die in der Landwirtschaft arbeiten
und sich der wichtigen Aufgabe verschrieben haben, unsere Ernährung zu
sichern. Auf sie kommen zurzeit viele Veränderungen zu. Wir begleiten
und unterstützen die Landwirtschaft zielgerichtet dabei. Darüber hinaus
werden wir die Bereitschaft junger Menschen fördern, sich für eine
Zukunft in der heimischen, regionalen Landwirtschaft zu entscheiden."
Eckdaten für den nationalen Strategieplan Deutschlands zur Umsetzung der neuen GAP ab 2023:
I. Mehr Klima- und Umweltschutz
Öko-Regelungen
20 Prozent der Direktzahlungen sollen künftig an noch höhere Umwelt-
und Klimaleistungen geknüpft sein. Um Geld aus diesen 20 Prozent zu
erhalten, müssen so genannte Öko-Regelungen umgesetzt werden, die über
die allgemeinen Auflagen an Umwelt- und Klimaschutz hinausgehen. Für
Deutschland entsprechen diese 20 Prozent insgesamt 900 Millionen Euro jährlich, mit denen die Biodiversität gestärkt und die natürlichen Ressourcen geschont werden.
Maßnahmen, die bundesweit angeboten werden sollen:
- Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente,
auf denen weder Ackerbau noch Tierhaltung betrieben werden, über die in
der Konditionalität vorgeschriebenen drei Prozent hinaus.
- Aufwertung dieser nichtproduktiven Flächen durch die Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, um die Biodiversität zu erhöhen.
- Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen
– heimische Eiweißpflanzen, die als Eiweißquelle für Tierfutter
verwendet werden können. Importe aus Drittstaaten, etwa von Soja, können
so reduziert werden.
- Extensivierung von Dauergrünland:
Grasflächen werden zum Beispiel seltener gemäht oder gedüngt und von
weniger Tieren genutzt. Das kommt der Biodiversität zugute.
- Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe, um ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten und das Tierwohl zu erhöhen.
- Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland:
Hierbei wird Landwirtschaft unter Einbeziehung von Bäumen und
Sträuchern betrieben. Agroforstsysteme sind artenreich, stabilisieren
den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.
Umschichtung
Die Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2.Säule der GAP soll von sechs auf acht Prozent erhöht werden. Das ist ein Plus von knapp 100 Millionen Euro jährlich.
Damit stehen den Bundesländern in der 2. Säule aus der Umschichtung
insgesamt knapp 400 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung für
- die Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen,
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
- die Stärkung der ländlichen Räume.
Denn: Die Agrarstrukturen und Bewirtschaftungsformen
in den Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Zusätzlich zu den in
ganz Deutschland angebotenen Öko-Regelungen sind deshalb passgenaue
Maßnahmen in den Ländern nötig, um die größtmögliche Wirkung zu
entfalten. Die Landwirtinnen und Landwirte können über die dadurch
erweiterten Programme der Länder diese Mittel nutzen.
Erweiterte Konditionalität:
Alle Direktzahlungen der ersten Säule sollen zukünftig an die
Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft werden. Es gibt keine
Leistung mehr ohne Gegenleistung. Auflagen sind unter anderem:
- Mindestens drei Prozent der Ackerflächen sind von Landwirten als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorzuhalten.
- Keine Umwandlung von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten.
II. Stärkere Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
Erhöhung der Umverteilungsprämie
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will kleinere und mittlere
Betriebe in Deutschland noch besser unterstützen, indem die ersten
Hektare künftig stärker gefördert werden. Das bedeutet, dass größere
Betriebe hier mit Einschränkungen bei den Direktzahlungen rechnen
müssen, die in die Umverteilung zugunsten der kleineren und mittleren
Betriebe fließen:
Degression
- Größeren Betrieben, die mehr als 60.000 Euro Basisprämie erhalten, wird der darüberhinausgehende Betrag um fünf Prozent gekürzt (Degression).
- Bei einer Basisprämie von mehr als 100.000 Euro steigt die Kürzung auf zehn Prozent.
Die gekürzten Beträge aus der Degression gehen den Bundesländern
nicht verloren – sie werden in die 2. Säule umgeschichtet. Dort können
die Landwirtinnen und Landwirte sie über weitere Programme der Länder
zur Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl nutzen.
III. Bessere Förderung von Junglandwirten
Erweiterung der Fördermöglichkeiten
Ziel ist es, Junglandwirte noch stärker zu unterstützen. Denn ohne
Nachwuchs hat die Landwirtschaft keine Zukunft. Deshalb will
Bundesministerin Klöckner junge Landwirtinnen und Landwirte bis 40 Jahre
mit einer erweiterten Förderung von zwei Prozent der
Direktzahlungsmittel – 98 Millionen Euro – zur Niederlassung ermutigen.
- Künftig wird Junglandwirten eine zusätzliche Prämie für bis zu 120 Hektar (bisher 90 Hektar) gewährt.
- Ergänzend können die Bundesländer auch zukünftig Investitionen von Jungland-wirten mit höheren Zuschüssen in der 2. Säule fördern sowie pauschal unterstützen.
Zeithorizont
Deutschland muss seinen Strategieplan zur Umsetzung der GAP bis zum
1. Januar 2022 der Europäischen Kommission übermitteln. Daher muss das
Gesetzespaket, das Bestandteil des Strategieplans wird, bis Ende Juni
2021 verabschiedet werden. Ergebnisse der weiteren Verhandlungen
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission werden
im Verfahren berücksichtigt. Die Europäische Kommission prüft und
genehmigt diesen Strategieplan im Laufe des Jahres 2022. Ab 1. Januar
2023 starten wir dann mit der neuen Agrarpolitik.
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