Die jetzt vorliegenden Daten aus den Bundesländern
*
zeigen: Im ersten Jahr der neuen Förderperiode der Gemeinsamen
EU-Agrarpolitik (GAP) haben die Landwirtinnen und Landwirte Zahlungen in
ähnlicher Höhe beantragt wie in den Vorjahren. Zurückhaltender als
erwartet fiel das Interesse an den sogenannten EcoSchemes
("Ökoregelungen"), aus. Zu den Ökoregelungen, mit welchen die Höfe für
Umweltleistungen honoriert werden, zählen beispielsweise Blühstreifen
auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen,
Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pestizide.
Die ersten beiden Jahre der neuen GAP gelten als
"Lernphase". Eine Zurückhaltung bei Neuerungen in der Agrarförderung ist
daher nicht ungewöhnlich. Die Neuartigkeit der Ökoregelungen gepaart
mit den stark veränderten wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine
ließ eine Zurückhaltung der Landwirtinnen und Landwirte erwarten.
Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund nun die vorliegenden Daten
auswerten und diskutieren, welche Anpassungen an Ausgestaltung und
Angebot der Ökoregelungen – möglicherweise auch kurzfristig –
vorgenommen werden. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) ist es dabei, einerseits die vereinbarten
Umweltambitionen in den nächsten Jahren vollumfänglich zu erreichen und
andererseits die vollständige Mittelausschöpfung des GAP-Budgets
weiterhin zu gewährleisten.
Nur mit nachhaltigerer Landwirtschaft gelingt es, Artenvielfalt und
Klima zu schützen und zu stabilen Ökosystemen zu kommen. Beides ist
Grundvoraussetzung, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft gute
Erträge einfahren kann. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen für ihre
Umweltleistungen honoriert werden. Die Ökoregelungen sind hier ein
wichtiges Instrument, denen sich die Höfe bedienen können.
Für die nächste GAP-Periode nach 2027 ist es das Ziel des BMEL, die
Agrarförderung noch stärker nach dem Prinzip „öffentliches Geld für
öffentliche Leistungen“ auszurichten – um den Landwirtinnen und
Landwirten eine verlässliche Perspektive zu bieten und die
Landwirtschaft mit Blick auf den Schutz von Klima und Artenvielfalt
zukunftsfest aufzustellen.
Hintergrund:
Für diese einjährig zu honorierenden Umweltmaßnahmen stehen ab 2023
pro Jahr ca. 1 Mrd. Euro z.B. für Blühstreifen, Brachen, extensives
Grünland oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel zur
Verfügung. Die nachträglich von der EU-Kommission ermöglichte Aussetzung
wichtiger Grundanforderungen zur Fruchtfolge und zu nichtproduktiven
Flächen (v.a. Brachen, aber auch bestehende Hecken) in diesem Jahr, die
zu inkohärenten Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte geführt
hat, hat dies verstärkt: Wer an den Öko-Regelungen zu Brachen und
Blühstreifen teilnehmen wollte, musste dennoch die Grundanforderung,
zuerst 4 Prozent nichtproduktive Flächen zu erbringen, erfüllen. Das hat
diese Öko-Regelungen, für die ein wesentlicher Anteil der Mittel
vorgesehen war, äußerst unattraktiv gemacht.
Die nicht abgerufenen Mittel werden nun nach einem rechtlich
vorgegebenem Verfahren verteilt: Zuerst greift die von der
Bundesregierung für dieses Jahr ausnahmsweise erwirkte Flexibilität
("Sicherheitsnetz"), wonach die unverbrauchten Mittel zuerst bis zu
einem Höchstbetrag von 130 Prozent auf die Prämien der Ökoregelungen
aufgeschlagen werden. Dadurch werden die als Ökoregelung beantragten
Flächen deutlich höher honoriert. Dann noch verbleibende Mittel werden
anderen Direktzahlungen (wie der Basisprämie oder der
Junglandwirteförderung) zur Verfügung gestellt. Welche Prämien wie stark
erhöht werden, lässt sich erst gegen Ende des Jahres sagen, wenn die
vorliegenden endgültigen Antragszahlen vorliegen.
Den in diesem Jahr erhöhten Prämien steht gegenüber, dass – trotz
höherer Flexibilität in den ersten beiden Jahren der GAP-Umsetzung
[Lernphase] - in den Folgejahren Mittel aus anderen Direktzahlungen,
insbesondere der Einkommensgrundstützung gekürzt und dem
Ökoregelungs-Budget aufgeschlagen werden, um den EU-rechtlich
vorgegebenen Budgetanteil zu erreichen. Es werden aber keine Mittel
verfallen, d.h. das Deutschland zur Verfügung stehende GAP-Budget wird
vollständig ausgeschöpft.
Ökoregelungen
Als freiwillige Maßnahmen können die Landwirtinnen und Landwirte an
im Bundesrecht festgelegten Öko-Regelungen teilnehmen. Sie können etwa
Blühflächen und Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen (über die
Konditionalität hinaus) anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf
Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte anbauen, ihr Dauergrünland
mit näher umrissenen, extensiven Bewirtschaftung oder mit bestimmten
Pflanzenarten pflegen. Dies wird finanziell entgolten. Die Landwirtinnen
und Landwirte können auch Förderung erhalten, wenn sie auf
Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforst auf Ackerland oder
Dauergrünland beibehalten oder Bewirtschaftungsmethoden in
Natura-2000-Gebieten einhalten.
Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen
23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent
Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).
Aus den Öko-Regelungen können die Landwirtinnen und Landwirte
auswählen. Ferner sind die meisten Öko-Regelungen mit
Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz
kombinierbar. Bei bestimmten Kombinationen muss innerhalb der Förderung
der 2. Säule allerdings ein Prämienabzug erfolgen, um eine
Doppelförderung zu vermeiden.
*Die vorliegenden Zahlen basieren größtenteils auf Antragsdaten mit
Antragstellung bis einschließlich 15. Mai 2023, welche durch die Länder
übermittelt wurden. In einzelnen Ländern wurden auch nachgereichte
Anträge bis zum 22. Mai berücksichtigt. Die Daten sind vorläufig, weil
Anträge, die später eingingen, noch nicht berücksichtigt wurden.