domingo, 4 de junio de 2023

Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stellt erneut bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt für 2023 bis zu zehn Millionen Euro an Hilfen für Fischereibetriebe in Deutschland zur Verfügung, die hier besonders von den wirtschaftlichen Folgen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine betroffen sind. Damit setzt das Ministerium das Hilfsprogramm aus dem Jahr 2022 fort.

Die Beihilfe wird auf der Grundlage von pauschalierten Sätzen geleistet. Diese orientierten sich an den als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegenen Betriebskosten der Fischereiunternehmen. Für die Berechnung der Pauschalsätze 2023 werden verschiedene Kostenfaktoren berücksichtigt, zudem wird die Motorenleistung der Fahrzeuge in die Berechnung einbezogen, um eine differenzierte Berücksichtigung der Belastungen zu gewährleisten. Für 2022 und 2023 fischereilich aktive Fahrzeuge kann auf Antrag eine Krisenpauschale von mindestens 250 Euro und höchstens 75.000 Euro pro Fahrzeug geleistet werden. Insgesamt kann ein Unternehmen maximal 300.000 Euro an Krisenunterstützung seit Beginn des Angriffskrieges beantragen, d. h. im Zeitraum vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2023.

Die Betriebskosten der Fischereiunternehmen sind deutlich höher als vor Beginn des Krieges. Die Preise für Energie sind zuletzt gesunken, das Niveau liegt allerdings immer noch höher als vor Kriegsausbruch. Gleichzeitig haben sich andere Kostenfaktoren wie Material und Instandhaltung erheblich verteuert.

Im Haushalt des BMEL stehen für diese Krisenhilfe 2023 wie 2022 bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. Die Maßnahme wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind hier auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abrufbar.

Dialogreihe Wolf gestartet

 

Auftaktveranstaltung mit Verbänden und Bundesländern

Das Bundesumweltministerium hat heute in Kooperation mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium die "Dialogreihe Wolf" gestartet. Hauptziele der Veranstaltungsreihe: Der Austausch zu wichtigen Aspekten zum Wolf und die Versachlichung der Diskussion.

Bei der Auftaktveranstaltung befassten sich die rund 70 Teilnehmenden aus Ministerien und Behörden, von Naturschutz- und Nutzerverbänden, aus der Wissenschaft sowie aus den Bundesländern insbesondere mit dem Monitoring, der Erfassung und der Entwicklung der Wolfspopulation. Weitere Veranstaltungen mit verschiedenen Schwerpunkten wie zum Herdenschutz sowie zum Umgang mit problematischen Wölfen werden folgen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Der Wolf ist schon seit längerem wieder präsent in Deutschland – in unseren Wäldern und Landschaften, und ganz besonders im öffentlichen und medialen Diskurs. Die Tatsache, dass Wölfe zurückgekehrt sind, ist ein großer Erfolg für den Naturschutz. Gleichwohl bringt die Rückkehr Herausforderungen und Konflikte mit sich, gerade in einem dicht besiedelten und stark landwirtschaftlich geprägten Land wie Deutschland. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam praktikable und rechtskonforme Lösungen dafür finden können. Die nun gestartete Dialogreihe Wolf bietet Raum für unterschiedliche Sichtweisen und konstruktive Kritik und damit eine Plattform für die Erarbeitung tragfähiger Lösungen. Ziel muss es sein, eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Menschen und Nutztieren und dem Artenschutz zu schaffen. Die wichtigste Voraussetzung für eine sichere Koexistenz mit dem Wolf ist ein funktionierender Herdenschutz, insbesondere durch Zäune. Gleichzeitig bedeutet das aber auch:  Wölfe, die wiederholt zumutbar geschützte Weidetiere reißen, können bereits jetzt nach geltender Rechtlage getötet werden."

Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: "Der Schutz des Wolfes und Weidetierhaltung dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen. Das BMEL führt schon seit längerem intensive Gespräche mit Betroffenen und Vertreterinnen und Vertretern der Weidetierhaltenden, um Lösungsansätze zwischen Wolfsschutz und landwirtschaftlicher Tierhaltung zu erarbeiten. Denn nicht nur der Erhalt der bedrohten Art ist wichtig, die Weidetierhaltung sorgt für Tierwohl und erhält ökologisch wertvolles Grünlands. Die nächste Veranstaltung in der jetzt gestarteten Dialogreihe beim BMEL widmet sich deshalb dem Schwerpunktthema Herdenschutz."

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war das Ziel formuliert worden, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten. Zudem wurde ein Dialog mit allen in diesen Fragen befassten Organisationen und Verbänden angekündigt. Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch beide Ministerien hielt Dr. Florika Fink-Hooijer, Leiterin der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, einen Impulsvortrag zur EU-Perspektive, bevor Vertretende von Schäfer- und Schafzucht-, Naturschutz- und weiteren Interessenverbänden ihre Erwartungen an die Dialogreihe und den Umgang mit dem Wolf vorstellten.

Eine Grundlage für den Umgang mit dem Wolf ist die existierende, sehr gute Datengrundlage über die Größe der Wolfspopulation sowie das Wissen, wo überall in Deutschland Wölfe vorkommen und wie diese ermittelt werden. Im zweiten Teil der Veranstaltung stellte Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, daher die wissenschaftlichen Grundlagen des Monitorings von Wölfen in Deutschland vor und Ilka Reinhardt informierte über die Aufgaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Die abschließende Podiumsdiskussion widmete sich dem Thema "Monitoring – Erfassung und Entwicklung der Wolfspopulation". Hierbei wurden die unterschiedlichen Aufgaben der teilnehmenden Institutionen des Bundes und der Länder im Wolfsmonitoring vorgestellt und ein Ausblick in die mögliche Zukunft des Monitorings gegeben.

Hintergrund:

Mit der Dialogreihe Wolf setzen die beiden Ministerien eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. An der Auftaktveranstaltung nahmen mehr als 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, Behörden, Wissenschaft, Nutzerverbänden sowie Natur- und Tierschutzverbänden teil, neben den Panelist*innen von BMUV; BMEL; EU-Kommission; Bundesamt für Naturschutz (BfN); Bundesverband Berufsschäfer e.V; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW); Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.; Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU); Senckenberg Forschungsinstitut; TU Dresden; Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL); Wolfskompetenzzentrum/Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und dem World Wide Fund For Nature (WWF) folgten viele weitere der Einladung, unter anderem auch Vertreterinnen und Vertreter des des Bundesverbands für Landwirtschaftliche Wildhaltung e.V., des Deutschen Bauernverbands, des Deutschen Jagdverbands e.V. (DJV), des ökologischen Jagdverbands e.V., des Deutschen Naturschutzrings, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).

EU-Nitratrichtlinie: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt – hohe Strafzahlungen abgewendet

 

Heute hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch.

Die heutige Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt den richtigen Weg eingeschlagen hat, was zukunftsfeste Düngeregeln angeht – mit Blick auf Umwelt, Wasser und Höfe. In den vergangenen Jahren wurden die Düngeregeln zwar immer wieder verändert, allerdings nicht ausreichend und verlässlich genug.

Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke: "Ich freue mich sehr, dass die Europäische Kommission das Verfahren jetzt eingestellt hat. Es war ein sehr langer Weg, mit schwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Bundesländern, den Landwirtinnen und Landwirten, der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden. Insbesondere leisten wir mit den im Rahmen des Verfahrens geänderten Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen, aber wir tragen auch in anderen Bereichen zu wichtigen Verbesserungen bei, wie beispielsweise bei der Wasserrahmenrichtlinie und der NEC-Richtlinie. Dies zeigt, dass wir diesen Weg nur gemeinsam mit allen Akteuren gehen können."

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betont: "Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel. Mit der Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung den Grundstein für ein Wirkungsmonitoring und eine verbesserte Stoffstrombilanzverordnung gelegt. Das ist die Basis, um das Verursacherprinzip bestmöglich zu etablieren. Denn klar ist, die Einstellung des Verfahrens ist ein Etappenziel, das uns Brüssel gesteckt hat, und nicht das Ende. Jetzt geht es darum, mit zukunftsfesten Düngeregeln unsere Umwelt zu schützen und der Landwirtschaft Verlässlichkeit zu geben.  Hier sind auch die Länder in der Pflicht. Schließlich sind die Nitratwerte mancherorts immer noch zu hoch, und die Landwirtinnen und Landwirte fordern zurecht Regeln, die auch Bestand haben. Unser Ziel: Wer Wasser schützt, soll entlastet werden."

Hintergrund

Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro ganz erheblich gewesen.

Gegen Deutschland hat die Europäische Kommission 2012 zunächst ein Pilotverfahren und im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war. Deutschland hatte daraufhin 2017 sein Düngerecht (Düngegesetz, Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung) umfassend novelliert. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen würden, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2018 folgte der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil allen Kritikpunkten der Kommission am deutschen Aktionsprogramm. Die EU-Kommission hatte darüber hinaus beanstandet, dass auch die Novelle aus 2017 dem EuGH-Urteil aus 2018 nicht gerecht werde und in der Folge im Juli 2019 das sogenannte Zweitverfahren gegen Deutschland eingeleitet. 2020 wurde die Düngeverordnung nochmals umfangreich überarbeitet und die Grundlage für die Einführung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete mit strengeren Maßnahmen gelegt und mithilfe einer entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift und Anpassungen der Landesdüngeverordnungen umgesetzt. Nach Überprüfung der Landesverordnungen und der darauf basierenden Gebietsausweisungen in den Ländern forderte die EU-Kommission im Juni 2021 nochmals deutliche Nachbesserungen. Dies betraf vor allem die Größe der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete, in denen strengere Anforderungen an die Düngung gelten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift sowie die Grundwasserverordnung wurde deshalb in einem letzten Schritt und in enger Abstimmung der EU-Kommission und den Ländern 2022 nochmals überarbeitet.

Das Bundeskabinett hat außerdem am 31.05.2023 eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Damit soll die Rechtsgrundlage für eine Verordnung zur besseren Datenverfügbarkeit beim vereinbarten Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung geschaffen werden und die Rechtsgrundlage für die vorgesehene Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung geschaffen werden.

Neue GAP: Förderung gut angenommen, Zurückhaltung bei Ökoregelungen

 

Die jetzt vorliegenden Daten aus den Bundesländern* zeigen: Im ersten Jahr der neuen Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) haben die Landwirtinnen und Landwirte Zahlungen in ähnlicher Höhe beantragt wie in den Vorjahren. Zurückhaltender als erwartet fiel das Interesse an den sogenannten EcoSchemes ("Ökoregelungen"), aus. Zu den Ökoregelungen, mit welchen die Höfe für Umweltleistungen honoriert werden, zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pestizide.

Die ersten beiden Jahre der neuen GAP gelten als "Lernphase". Eine Zurückhaltung bei Neuerungen in der Agrarförderung ist daher nicht ungewöhnlich. Die Neuartigkeit der Ökoregelungen gepaart mit den stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ließ eine Zurückhaltung der Landwirtinnen und Landwirte erwarten.

Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund nun die vorliegenden Daten auswerten und diskutieren, welche Anpassungen an Ausgestaltung und Angebot der Ökoregelungen – möglicherweise auch kurzfristig – vorgenommen werden. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es dabei, einerseits die vereinbarten Umweltambitionen in den nächsten Jahren vollumfänglich zu erreichen und andererseits die vollständige Mittelausschöpfung des GAP-Budgets weiterhin zu gewährleisten.

Nur mit nachhaltigerer Landwirtschaft gelingt es, Artenvielfalt und Klima zu schützen und zu stabilen Ökosystemen zu kommen. Beides ist Grundvoraussetzung, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft gute Erträge einfahren kann. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen für ihre Umweltleistungen honoriert werden. Die Ökoregelungen sind hier ein wichtiges Instrument, denen sich die Höfe bedienen können.
Für die nächste GAP-Periode nach 2027 ist es das Ziel des BMEL, die Agrarförderung noch stärker nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ auszurichten – um den Landwirtinnen und Landwirten eine verlässliche Perspektive zu bieten und die Landwirtschaft mit Blick auf den Schutz von Klima und Artenvielfalt zukunftsfest aufzustellen.

Hintergrund:

Für diese einjährig zu honorierenden Umweltmaßnahmen stehen ab 2023 pro Jahr ca. 1 Mrd. Euro z.B. für Blühstreifen, Brachen, extensives Grünland oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Die nachträglich von der EU-Kommission ermöglichte Aussetzung wichtiger Grundanforderungen zur Fruchtfolge und zu nichtproduktiven Flächen (v.a. Brachen, aber auch bestehende Hecken) in diesem Jahr, die zu inkohärenten Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte geführt hat, hat dies verstärkt: Wer an den Öko-Regelungen zu Brachen und Blühstreifen teilnehmen wollte, musste dennoch die Grundanforderung, zuerst 4 Prozent nichtproduktive Flächen zu erbringen, erfüllen. Das hat diese Öko-Regelungen, für die ein wesentlicher Anteil der Mittel vorgesehen war, äußerst unattraktiv gemacht.

Die nicht abgerufenen Mittel werden nun nach einem rechtlich vorgegebenem Verfahren verteilt: Zuerst greift die von der Bundesregierung für dieses Jahr ausnahmsweise erwirkte Flexibilität ("Sicherheitsnetz"), wonach die unverbrauchten Mittel zuerst bis zu einem Höchstbetrag von 130 Prozent auf die Prämien der Ökoregelungen aufgeschlagen werden. Dadurch werden die als Ökoregelung beantragten Flächen deutlich höher honoriert. Dann noch verbleibende Mittel werden anderen Direktzahlungen (wie der Basisprämie oder der Junglandwirteförderung) zur Verfügung gestellt. Welche Prämien wie stark erhöht werden, lässt sich erst gegen Ende des Jahres sagen, wenn die vorliegenden endgültigen Antragszahlen vorliegen.

Den in diesem Jahr erhöhten Prämien steht gegenüber, dass – trotz höherer Flexibilität in den ersten beiden Jahren der GAP-Umsetzung [Lernphase] - in den Folgejahren Mittel aus anderen Direktzahlungen, insbesondere der Einkommensgrundstützung gekürzt und dem Ökoregelungs-Budget aufgeschlagen werden, um den EU-rechtlich vorgegebenen Budgetanteil zu erreichen. Es werden aber keine Mittel verfallen, d.h. das Deutschland zur Verfügung stehende GAP-Budget wird vollständig ausgeschöpft.

Ökoregelungen

Als freiwillige Maßnahmen können die Landwirtinnen und Landwirte an im Bundesrecht festgelegten Öko-Regelungen teilnehmen. Sie können etwa Blühflächen und Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen (über die Konditionalität hinaus) anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte anbauen, ihr Dauergrünland mit näher umrissenen, extensiven Bewirtschaftung oder mit bestimmten Pflanzenarten pflegen. Dies wird finanziell entgolten. Die Landwirtinnen und Landwirte können auch Förderung erhalten, wenn sie auf Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland beibehalten oder Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten einhalten.

Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Aus den Öko-Regelungen können die Landwirtinnen und Landwirte auswählen. Ferner sind die meisten Öko-Regelungen mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Bei bestimmten Kombinationen muss innerhalb der Förderung der 2. Säule allerdings ein Prämienabzug erfolgen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

*Die vorliegenden Zahlen basieren größtenteils auf Antragsdaten mit Antragstellung bis einschließlich 15. Mai 2023, welche durch die Länder übermittelt wurden. In einzelnen Ländern wurden auch nachgereichte Anträge bis zum 22. Mai berücksichtigt. Die Daten sind vorläufig, weil Anträge, die später eingingen, noch nicht berücksichtigt wurden.

Özdemir: "Auch bei kurzfristigen Hilfen Krisenfestigkeit der europäischen Landwirtschaft nicht aus dem Blick verlieren"

 

Agrarministerinnen und -minister beraten in Brüssel über Hilfen für EU-Landwirtschaft

Beim Agrarrat am vergangenen Dienstag haben die EU-Agrarministerinnen und Agrarminister Hilfen für Landwirtinnen und Landwirte beraten, die aktuell unter den Folgen von Extremwetter leiden.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir: "Katastrophale Überschwemmungen haben in Italien viele Todesopfer gefordert – unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien und Freunden. Als sei das menschliche Leid noch nicht genug, wurden landwirtschaftliche Flächen und Infrastruktur verwüstet. Aber auch anderen Ländern mit Extremwetter gilt unser Mitgefühl: In Spanien, Portugal und Frankreich verdorren ganze Ernten – es gibt einfach viel zu wenig Regen für diese Jahreszeit. Klar ist, dass wir in dieser Notsituation solidarisch sind mit den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten: Sie brauchen jetzt Hilfe. Wir stehen hinter der EU-Kommission, wenn es darum geht, kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen anzugehen. Solche Anlässe mahnen uns aber auch, die Klimakrise ernst zu nehmen. Es darf kein Nachlassen dabei geben, die Landwirtschaft langfristig widerstandsfähiger zu machen – auch im Sinne des Europäischen Green Deal. Auch wenn die Aufgabe gewaltig ist: Wir müssen alle Krisen zusammendenken und den mit der neuen GAP eingeschlagen Weg hin zu einer nachhaltigen und resilienten Landwirtschaft konsequent weitergehen." 

Die Ministerinnen und Minister berieten zudem über Unterstützungen für die EU-Anrainerstaaten der Ukraine, auf deren Agrarmärkten in den letzten Monaten zunehmend ukrainische Agrarimporte angekommen sind. 

Özdemir: "Unser großer Dank gilt den Anrainern der Ukraine, sie haben Großartiges geleistet. Klar ist aber auch, unilaterale Maßnahmen, wie Grenzschließungen für Importe, zahlen nicht ein auf unsere europäische Solidarität. Sie spielen nur dem in die Hände, der uns gerne entzweit sehen würde: nämlich Putin. Dazu gehören auch die Schutzklauseln für einige ukrainische Produkte, deren Verlängerung durch die EU-Kommission über den 5. Juni hinaus wir entsprechend kritisch sehen müssen. Bei allem Verständnis für die großen nationalen Herausforderungen darf es keine nationalen Alleingänge geben, sondern geeintes Vorgehen von Kommission und Mitgliedstaaten. Alles andere wirft einen Schatten auf unseren Binnenmarkt. Das heißt für mich, dass wir über Hilfsmaßnahmen regelbasiert und auf Grundlage von Daten und Fakten entscheiden müssen – das habe ich gegenüber der Kommission deutlich gemacht. Mit der Agrarreserve haben wir ein gutes Instrument, um auf temporäre Marktstörungen zur reagieren – aber wir können damit keine strukturellen Probleme lösen."

BMEL fördert Verbraucheraufklärung und verbesserten Täuschungsschutz mit 3,4 Millionen Euro

 

Portal Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes informiert über Lebensmittelkennzeichnung und Marketingstrategien

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert das Portal Lebensmittelklarheit mit insgesamt rund 3,4 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2025, um Verbraucheraufklärung und den Schutz vor Täuschung zu verbessern. Das Portal des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) informiert Verbraucherinnen und Verbraucher adressatengerecht über Lebensmittelkennzeichnung und Marketingstrategien, um sie besser vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Das Portal Lebensmittelklarheit.de hat sich zu einer festen und glaubwürdigen Größe bei der Verbraucherinformation über Lebensmittel entwickelt. Es informiert sachlich, benennt Probleme und Marketingstrategien der Hersteller und setzt durch seine Studien wichtige Impulse. Damit verschafft es der Stimme der Verbraucherinnen und Verbraucher das notwendige Gewicht im Dialog mit der Wirtschaft."

Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de des vzbv. bietet eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren wollen oder sich durch ein konkretes Lebensmittel getäuscht fühlen. Durch die Diskussion über konkrete Produkte wird ihre Kompetenz und Sensibilität gestärkt hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung und die angebotene Beschaffenheit. So sorgt das Portal für mehr Markttransparenz und schärft den Blick beim Einkauf.

Das Portal richtet sich auch an Hersteller, die ihre Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen. Künftig werden junge Familien, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie Menschen mit geringem Bildungsstand mit speziell auf sie zugeschnittenen Informationen gezielt in den Fokus genommen. Darüber hinaus ist eine Evaluation des Projekts Lebensmittelklarheit durch ein unabhängiges Institut geplant.

Hintergrund

Das Projekt www.lebensmittelklarheit.de wird seit dem 1. September 2010 durch das BMEL gefördert. Das Portal ist seit dem 20. Juli 2011 online. Es wird vom vzbv mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen betrieben. Der vzbv. ist als Dachverband der Verbraucherzentralen wie keine andere Institution glaubwürdig und geeignet, das Verbraucherverständnis zu ermitteln und verbraucherpolitischen Handlungsbedarf zu formulieren.

Das Projekt Lebensmittelklarheit besteht aus drei Elementen:

  • Information: Hier werden kennzeichnungsrechtliche Gegebenheiten adressatengerecht aufbereitet, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die rechtlichen Grundlagen für eine Bewertung zu vermitteln.
  • Dialog: In einem Graubereich zwischen eindeutig zulässiger und eindeutig rechtswidriger Kennzeichnung soll ein Dialog zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen initiiert werden. So werden der Meinungsaustausch und das gegenseitige Verständnis für die Position der anderen Seite gefördert.
  • Studien: Wichtige, im Portal geäußerte Positionen werden wissenschaftlich untersucht, um daraus Handlungsbedarf abzuleiten, z. B. für den Gesetzgeber oder Institutionen wie die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission.

Bundesernährungsministerium stellt bis zu 12 Millionen Euro für die Unterstützung von Regionen bei einer gesunden und nachhaltigen Ernährung vor Ort bereit

 

Modellregionenwettbewerb "Ernährungswende in der Region" gestartet

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet heute den Modellregionenwettbewerb "Ernährungswende in der Region". Städte, Gemeinden und Landkreise, aber auch gesellschaftliche Initiativen sowie privatwirtschaftliche Organisationen können sich bewerben mit Projekten für eine gesunde Ernährung vor Ort, die sich an den planetaren Grenzen orientieren. Für den Modellregionenwettbewerb stehen bis 2026 bis zu 12 Millionen Euro zur Verfügung. Das BMEL will mit dem Wettbewerb Impulse setzen für eine gesunde und nachhaltige Ernährung vor Ort.

Bundesernährungsminister Cem Özdemir: "Millionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen essen jeden Tag in der Kita, der Schule, in der Firma oder in der Pflegeeinrichtung. Dass hier gesundes und nachhaltiges Essen auf den Tisch kommt, das wollen wir fördern. Wir unterstützen mit dem Modellregionenwettbewerb die Menschen, die sich engagieren für regionale, saisonale Lebensmittel, möglichst aus Bio-Anbau, vom Acker auf den Teller. Sie kennen die Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort und können konkrete Veränderungen anstoßen oder schon vorhandene, gute Ansätze weiterentwickeln. Mit dem Wettbewerb fördern wir Projekte, die sich im Dorf, im Kiez oder in der Stadt einsetzen für eine gesunde Ernährung mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln. Die Projekte sollen dabei vor allem die Gemeinschaftsverpflegung in den Blick nehmen und Vorbildcharakter für andere Regionen haben. Mir ist wichtig, dass sich die Beteiligten untereinander vernetzen, gemeinsam an Lösungen arbeiten und Veränderungen in Gang bringen – damit immer mehr Menschen sich gut und gesund ernähren können." 

Die Projekte sollen modellhaft sein und sich auch auf andere Regionen übertragen lassen. Sie sollen in den jeweiligen Regionen gesellschaftliche Veränderungsprozesse anstoßen und so die Transformation der Ernährungssysteme ermöglichen beziehungsweise deren Weiterentwicklung unterstützen. Förderfähig sind daher ausschließlich Projekte, die den Dialog und die Vernetzung der relevanten lokalen Akteurinnen und Akteure sicherstellen. 

Daneben sollen die Projekte folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Umsetzung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.
  • Mindestens 30 Prozent Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung
  • Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten
  • Stärkung des Angebots von regional-saisonal und ökologisch angebauten Lebensmitteln
  • Beitrag zur Halbierung der Lebensmittelabfälle in Deutschland bis 2030 und zur Reduzierung der Lebensmittelverluste.

 Der Wettbewerb hat ein zweistufiges Verfahren. Im ersten Schritt sollen Bewerbende Projektskizzen einreichen. Diese werden wettbewerblich begutachtet. Im zweiten Schritt werden die vielversprechendsten Projekte aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen. 

Einsendeschluss für die Projektskizzen ist der 4. September 2023 um 12.00 Uhr bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Nähere Informationen zum Modellregionenwettbewerb sowie die zugrundeliegende Bekanntmachung und den ergänzenden Handlungsleitfaden finden Sie hier

Hintergrund:

Der Modellregionenwettbewerb leitet sich ab aus dem Koalitionsvertrag und kann die Handlungs- und Finanzierungsgrundlage für eine modellhafte, nachhaltige Umgestaltung der Agrar- und Ernährungssysteme auf lokaler Ebene bieten. Der Wettbewerb bündelt zentrale politische Ziele des BMEL, wie die Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung, unter anderem über die flächendeckende Anwendung der DGE-Qualitätsstandards in der Gemeinschaftsverpflegung, die verstärkte Verwendung ökologisch erzeugter Lebensmittel, die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten sowie die Reduzierung von Lebensmittelabfällen in einer ganzheitlichen Maßnahme.

Es sollen herausragende Projekte für eine Ernährungswende in der Region gefördert und in ihrer Weiterentwicklung unterstützt werden. Die Projekte müssen so konzipiert und angelegt sein, dass die Übertragbarkeit von Maßnahmen auf andere Regionen gewährleistet ist. Die Übertragung entsprechender Projekte in andere Regionen soll dazu beitragen, mehr Menschen zu erreichen und dadurch mehr Wirkung zu erzielen. Hierzu muss in geeigneter Weise dargelegt werden, wie praxisrelevante Empfehlungen für andere Regionen abgeleitet werden können.